Steuerrückzahlung vortragen?

  • Folgende Konstellation: für das Jahr 2020 wird eine Einkommenssteuerrückzahlung erwartet (in 2021 dann ausgezahlt), im Jahr 2021 wird eine hohe Abfindung erwartet, für die die das Einkommen in der ESt-Erklärung für 2021 die unter Anwendung der Fünftelregelung kleingerechnet werden sollte. Ist es da möglich, die Auszahlung für 2020 „abzulehnen“ und mit in die Erklärung für 2021 zu integrieren? Gibt es, analog zum Verlustrücktrag, auch einen Verlustvortrag? Macht das denn Sinn? Habe im MantelBogen dazu nichts gefunden.