Eröffnung eines Kontos für einen Pflegebedürftigen

  • Hallo zusammen,


    wie kann man für eine an die Wohnung gefesselte, pflegebedürftige und hochbetagte Frau ein Konto eröffnen?
    Es wird ja in jedem Falle entweder persönliche Präsenz verlangt oder aber Postident, was auch persönliches Erscheinen erfordert. Einige wenige Banken bieten Videoident an, aber das setzt bei der Pflegeperson ein Minimum an digitaler Kompetenz voraus, die nicht unbedingt vorhanden ist.

    Gibt es evtl. irgendeine Art von Vollmacht, die die Banken (bzw. die Post) akzeptieren müssen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo Adamello, erst einmal finde ich es klasse, das du dich darum kümmerst!


    Vielleicht kannst Du die Ausrüstung für Video-Ident mitbringen und ihr dabei helfen? Sie wird wahrscheinlich keinen Breitband-Internetanschluss zuhause haben aber vielleicht klappt es auch mit Mobilfunk bei ihr im Wohnzimmer?


    Ansonsten:

    Die Pflegebedürftige keine Vorsorgevollmachten erteilt , richtig?

    Ist sie dement oder kann sie ihren Willen noch klar zum Ausdruck bringen? Dann könntet ihr das eventuell noch nachholen. Ich weiß aber nicht, wie weit Du bei den Banken damit kommst und ob es zu einer Konto-Neueröffnung reicht.


    Ansonsten:

    Gesetzliche Betreuung bei der Betreuungsstelle (hier in Bielefeld ist die bei der Stadt angesiedelt) anregen und Dich oder eine andere geeignete Person als Betreuer anbieten. Das muss kein Verwandter sein. Die reden mit Dir, prüfen den Sachverhalt und wenn alles stimmig erscheint, kommt ein Richter vom Familiengericht in die Wohnung, sieht sich das an und redet mit der Betroffenen. Wenn ihm eine Betreuung angeraten erscheint, wirst du vom Gericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt und kannst für die Betreute so handeln, als seist Du die Person selbst. Natürlich immer im Sinne der Betreuten. Und wenn die eine Meinung dazu selbst klar äußern kann, dann geht die vor! In schwerwiegende Entscheidungen ist zudem immer das Gericht einzubeziehen. Die gesetzliche Betreuung kann für verschiedene Handlungsfelder ausgesprochen werden, Vermögenssorge ist eines davon. Bei Bedarf kann ich Dir mehr über das Thema erzählen.


    Viel Erfolg! Guido

  • Hallo Guido,

    vielen Dank für Deine Ausführungen!
    Das mit der gesetzlichen Betreuung speziell für die Vermögenssorge scheint ja dann echt der einzige Ausweg zu sein, der immer funktionieren sollte. Ich werd mich da mal schlau machen und melde mich wieder.


    Gruß, Peter