Nochmal eine Frage zur Ehrenamtspauschale

  • Nochmal eine andere Frage zur Ehrenamtspauschale:


    Meine Frau ist Hausfrau und arbeitet seit 5 Jahren ehrenamtlich an einer Münchener Grundschule als Lesepatin (überwiegend mit Immigrantenkindern). Die Fahrtkosten werden ihr ersetzt, ansonsten ist diese Tätigkeit von einem vollen Vormittag pro Woche unbezahlt - eben ehrenamtlich. Meine Frau erhält derzeit (noch) keine Rente, hat aber 50% anteilige Einkünfte aus der Vermietung einer uns gehörenden Wohnung.


    Frage: Wird vom Finanzamt in diesem Falle die Steuerpauschale von 720.- anerkannt bzw. warum eigentlich nicht ?


    Der Anruf beim Finanzamt ergab: Nur wenn meine Frau für ihre Tätigkeit eine Bezahlung erhalten würde, könnte sie davon die 720.- Ehrenamtspauschale abziehen. Das ist einerseits verständlich, aber irgendwie trotzdem unsinnig, weil wir ja als (Rentner-) Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und damit natürlich auch zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist. Außerdem hat meine Frau auch Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung (s.o.). Kann uns bitte jemand erklären, warum man dann, wenn man ein ohnehin bezahltes Ehrenamt (also Einnahmen) hat, die Pauschale bekommt, aber der "echte" Ehreamtliche, der ganz ohne Bezahlung arbeitet, keinen Anspruch darauf hat ?


    Vielen Dank für alle Antworten!

  • Hallo schulze,


    die Hintergründe kann ich Ihnen rechtlich nicht aufdröseln, aber die Pauschale soll eine Anerkennung dafür sein, dass man diese Tätigkeit übernimmt. Normalerweise müsste man alle Einnahmen versteuern - auch die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Das würde aber das Einkommen des Freiwilligen im Vergleich zu anderen Engagierten, die nichts bekommen, verzerren.


    Ihre Frau z. B. kann die Pauschale nicht abziehen, da sie nichts für die Tätigkeit bekommt. Sie muss aber eben auch nicht die Einnahmen, die sie ggf. hätte, versteuern.


    Alle Einnahmen, die darüber liegen, müssen im Umkehrschluss auch angegeben werden!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,


    danke, Sie haben das ganz wunderbar erklärt.
    Dass das FA Recht hat, war zu befürchten, aber ich wollte es einfach kapieren.
    Fazit: Man kann den Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten nur von den Einkünften absetzen, die man Rahmen dieser Ehrenämter erhalten hat (und leider nicht von anderen Einkunftsarten - schade).


    Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße
    Schulze

  • Ja, das ist schade. Ich bin grundsätzlich bei Ihnen, denn freiwilliges Engagement sollte anerkannt werden.


    Aber sonst müsste man ja auch andere Pauschalen auf andere Einkunftsarten anrechnen können (z. B. Werbungskostenpauschale bei Mieteinnahmen). Und dazu bräuchten wir eine ganz neue Rechtsprechung ;)

  • Hallo. Ich habe eine ähnliche Frage. Meine Frau arbeitet ehrenamtlich und vollkommen unentgeldlich ebenfalls als Lesementorin in Köln. Sie fährt einmal die Woche von Gelsenkirchen (Arbeitsplatz) nach Köln, um Ihre Aufgabe zu erfüllen.
    Kann man diese Fahrtkosten steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo in der Steuererklärung?


    Gruß
    Bolleken