Hallo,
mein Mann ist Anfang 2020 verstorben, die ESt.-Erklärungen für 2019 und 2020 stehen noch aus.
Ich bin nicht die Erbin, sondern bekomme meinen Pflichtteil. Wir haben / hatten Ehegattensplitting.
Meine Frage: Soweit ich weiß, muss der Erbe die Erklärungen abgeben. Ich möchte ihm meine eigenen (Renten-)Einkünfte nicht offenlegen.
Was passiert, wenn ich Einzelveranlagung wähle? Sind dann alle Vorteile des Ehegatten- bzw. Gnadensplittings verwirkt? Wem werden die geleisteten ESt.-Vorauszahlungen zugeordnet (haben wir uns geteilt).
Würde mich freuen, wenn mir jemand dazu Auskunft geben könnte.