Hallo zusammen,
folgender Fall: 43,5 Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt, danach 2 Jahre Arbeitslosengeld (bis April 2010). Jetzt ohne Einkommen, da Hartz 4 wg. Einkommen des Ehepartners nicht in Frage kommt. Geboren Dez. 1958. Kann im Januar 2023 mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gegangen werden, da zusammen mit dem Arbeitslosengeld 45,5 Versicherungsjahre zusammenkommen und nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes dann mehr als 2 Jahre vergangen sind? Falls ja: ist etwas dabei zu beachten, muss man z.B. weiter arbeitslos gemeldet bleiben? Danke für alle Antworten