Hallo in die Runde,
ich habe jetzt ausführlich im Forum und auch auf der Homepage von FT und diversen anderen Quellen gesucht, jedoch keine Antwort auf meine Problemstellung erhalten.
Zum Thema:
Ich bin dieses Jahr von der PKV in die GKV gewechselt (Gehaltsverzicht) und kann bis zum Renteneintritt nicht mehr die Vorgabe erfüllen, Mitglied in der KVdR zu werden (9/10-Regelung). Meine Rentenvorsorge betreibe ich hauptsächlich in ETF-Sparplänen, die meine Rente der DRV entsprechend aufstocken soll. Mir ist bekannt, dass alle Einnahmen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) von der KV zu berücksichtigen sind. Was mir nicht klar ist, ist die Frage nach der Höhe des Beitrages für KV/PV für die Entnahmen aus meinem ETF?
Beispiel:
ETF hat bei Rentenantritt einen Wert von 100t€, davon wurden 80t€ von mir über die Jahre mit monatlichen Sparraten bespart, d.h. 20t€ sind Wertzuwachs (Dividenden, Kursgewinne etc.) Im Rentenalter entnehme ich jeden Monat 300€. Wie hoch sind für diese 300€ die KV/PV Beiträge (unter der Voraussetzung, dass ich mit meinem Gesamteinkommen unter der
Beitragsbemessungsgrenze liege)?
Wie läge der Fall, wenn z.B. der ETF nicht auf 100t€ gewachsen wäre, sondern z.B. bei der Entnahme auf 70t€ gefallen ist?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerne beurteilen möchte, wie sich meine Ein/Ausgabensituation als Rentner darstellt.
Nun hoffe ich, mich verständlich genug ausgedrückt zu haben und bedanke mich im Voraus für euren Input/Rückmeldungen/Tipps.