Freiwillige Krankenversicherung als Rentner, ETF Entnahmeplan

  • Hallo in die Runde,


    ich habe jetzt ausführlich im Forum und auch auf der Homepage von FT und diversen anderen Quellen gesucht, jedoch keine Antwort auf meine Problemstellung erhalten.


    Zum Thema:

    Ich bin dieses Jahr von der PKV in die GKV gewechselt (Gehaltsverzicht) und kann bis zum Renteneintritt nicht mehr die Vorgabe erfüllen, Mitglied in der KVdR zu werden (9/10-Regelung). Meine Rentenvorsorge betreibe ich hauptsächlich in ETF-Sparplänen, die meine Rente der DRV entsprechend aufstocken soll. Mir ist bekannt, dass alle Einnahmen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) von der KV zu berücksichtigen sind. Was mir nicht klar ist, ist die Frage nach der Höhe des Beitrages für KV/PV für die Entnahmen aus meinem ETF?


    Beispiel:

    ETF hat bei Rentenantritt einen Wert von 100t€, davon wurden 80t€ von mir über die Jahre mit monatlichen Sparraten bespart, d.h. 20t€ sind Wertzuwachs (Dividenden, Kursgewinne etc.) Im Rentenalter entnehme ich jeden Monat 300€. Wie hoch sind für diese 300€ die KV/PV Beiträge (unter der Voraussetzung, dass ich mit meinem Gesamteinkommen unter der

    Beitragsbemessungsgrenze liege)?


    Wie läge der Fall, wenn z.B. der ETF nicht auf 100t€ gewachsen wäre, sondern z.B. bei der Entnahme auf 70t€ gefallen ist?


    Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerne beurteilen möchte, wie sich meine Ein/Ausgabensituation als Rentner darstellt.


    Nun hoffe ich, mich verständlich genug ausgedrückt zu haben und bedanke mich im Voraus für euren Input/Rückmeldungen/Tipps.

  • Warte doch ab, wie das Steuerrecht in ca. > 10 Jahren ist, weil du bist ja offensichtlich unter 55!

    Wurdest du zu den Fragen nicht vor der Rückkehr beraten?

    P.S.: es geht um Kapitalerträge und es gilt der jeweilige ESt-Bescheid des jeweiligen Jahres - also nach neustem Recht! Außer bei Renten - da gilt ggf. etwas anderes, aber auch das ist volatil!

    Ach so - dann müssen wir auch noch abwarten, wie sich das Steuerrecht entwickelt?

  • Hallo Lange Oog,


    danke für dein Feedback.


    Ja, bis zur planmäßigen Rente sind es bei mir noch mindestens 11 Jahre und sicher hast du Recht mit der Einschätzung, dass sich im Steuerrecht in dieser Zeit noch Änderungen ergeben.


    Um jedoch meine Rentenlücke einschätzen bzw. berechnen zu können, muss bzw. kann ich nur auf der Basis von HEUTE rechnen. Dass ich nur mit Status der "freiwilligen GKV-Mitgliedschaft" zurück wechseln kann, war für mich von Anfang an klar und auch die höheren Beiträge als Rentner (da ich nicht mehr Mitglied von KVdR werden kann) waren mir bewusst und die sind für mich auch in Ordnung. Schließlich hat mich ja niemand gezwungen in die PKV zu wechseln.


    Stellt sich für mich immer noch die Frage, wie die Verbeitragung von ETF-Entnahmen in der GKV berechnet wird. Du hast den ESt-Bescheid erwähnt. Da ich zuvor im Forum schon lange gesucht habe, bin ich auf Beiträge gestoßen, die deutlich machen, dass die Beitragsberechnung für die GKV nichts mit der für die Steuerberechnung zu tun hat. Z.B. Sparerpauschbetrag von 801€ findet bei der Steuer Berücksichtigung, jedoch nicht beim Ermitteln des Beitrages für die GKV.