Unterhalt volljähriges Kind

  • Hallo,


    mein 20-jähriger Sohn hat aktuell folgende Eigenschaften:

    -Keine eigene Wohnung (lebt bei der Mutter)

    -Nicht kindergeldberechtigt

    -teilzeitbeschäftigt

    -keine Ausbildung

    -kein Schüler


    Meine Frage dazu: Bin ich grundsätzlich unterhaltspflichtig? Wird mein Sohn so betrachtet, als wäre er durch die Teilzeitbeschäftigung berufstätig?

    Mir ist bewusst, dass die genaue Höhe mangels konkreter Angaben nicht beziffert werden kann.


    Danke