alte Lebens/Rentenversicherungen weiter besparen und planmäßig fortsetzen oder beitragsfrei stellen ?

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch eine Debeka-Rentenversicherung, Tarif: DA3M (ohne Todesfallschutz), Beginn: 01.10.2004 und damit den Garantiezins von 2,75% auf den Sparanteil für die gesamte Dauer, Ende: 01.10.2042 gesichert, jährlicher Beitrag: 694,34 EUR.

    Die rechnerische Mindestrendite liegt bei 2,52% (nach Kostenabzug) über die gesamte Vertragslaufzeit, sofern keine Überschüsse mehr erwirtschaftet werden können.


    Ebenso bespare ich seit 01.10.2010 monatlich per Entgeltumwandlung eine Rentenversicherung der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) mit maximal zulässigen Beträgen, in das Produkt VBL Extra klasische RV. Auch hier beträgt der Garantiezins 2,75% auf den Sparanteil für die gesamte Dauer, Tarif D nur Altersrente (ohne Erwerbsminderung- und Hinterbliebenrente). Die rechnerische Mindestrendite liegt nach Kostenabzug auch niedriger, ggf. aber vergleichbar mit der obigen Debeka-RV.


    Meine Frage: Soll ich die (beiden?) Verträge weiterhin planmäßig besparen (es gibt immerhin eine Garantie) oder soll ich die Verträge beitragsfrei stellen? Sind ca. 2,5% garantierte Rendite eine gute Rendite für eine Altersvorsorge? Zusätzlich bespare ich auch einen ETF-Sparplan auf den MSCI World. Dort erhoffe ich mir auf den gleichen Zeitraum deutlich mehr aber eben nicht garantiert.


    Vielen Dank für eure Tips und Hinweise.

  • Hallo.


    Puristen wären wahrscheinlich bei "Verträge platt, alles in ETF". Der eher sicherheitsfixierte Typ würde wahrscheinlich eher bei den Versicherungen bleiben.


    Die Renditechancen sind klar beim ETF, aber es spricht nichts dagegen, den mit einem Grundstock an garantierten Leistungen zu kombinieren.

    Solange auch substanziell etwas im ETF landet und dennoch der finanzielle Spielraum im Hier und Jetzt bestehen bleibt, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, den bisherigen Modus beizubehalten.

  • Eine Kündigung bzw. ein Widerruf , also vorzeitige Auszahlung käme für mich nicht in Betracht! Die Frage lautet: Beitragsfreistellen oder weiter einzahlen. Diese Option habe ich bei beiden Verträgen, da ich diese freiwillig auf eigene Initiative abgeschlossen habe. Gibts dazu weitere Meinungen? Vielen Dank!

  • Hallo Tom, ja der Unterschied zwischen Widerruf (rückwirkend von Beginn an, z.B. bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung o.ä. Formfehlern) und Kündigung mit sofortiger Auszahlung (nach Abzug von Stornokosten) ist mir bekannt. Da ich die Versicherung mit dem hohen Garantiezins noch für gut halte (zum. so lange es noch Überschüsse gab) und das Geld erst zum Rentenbeginn benötige, käme allerhöchstens eine Beitragsfreistellung für mich in Frage.


    Ich glaube in meinem Falle wurde ich ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt, so dass ein Widerruf nicht möglich sein wird. Ein Widerruf ist nicht bei allen Verträgen immer möglich, bei der Debeka wurde meistens korrekt gearbeitet.


    Darf ich fragen warum du rückfragst?

  • Ich glaube in meinem Falle wurde ich ordnungsgemäß belehrt und aufgeklärt, so dass ein Widerruf nicht möglich sein wird. Ein Widerruf ist nicht bei allen Verträgen immer möglich, bei der Debeka wurde meistens korrekt gearbeitet.

    Der Berater mag vielleicht orentlich beraten haben.

    Das Widerrufsrecht ist aber ausschliesslich an die schriftliche Form gebunden.

    Und da sicher die DEBEKA auch Fehler gemacht, die man nutzen kann.


    "Garantiezins von 2,75% auf den Sparanteil" + "Da ich die Versicherung mit dem hohen Garantiezins noch für gut halte"

    Mehr als 2,75% zahlt die DEBEKA aber nicht, denn ihr geht es bilanziell nicht gut.

    Und 2,75% finde ich nicht gut, geradeso über der Inflationsrate und mit MSCI-ETF Entwicklung über Deine noch kommenden Jahren bis 2042 mit einem gewaltigen Ertrags-Delta .

  • bin bin zwiegespalten, die aktuelle Inflation ist doch bei Null bzw. leicht negativ? Sollte ein Widerruf nicht möglich sein, was wäre dann Ihre zweitbeste Lösung? Beitragsfrei stellen? Eine Kündigung mit Stornokosten , wobei man nichteinmal die eingezahlten beiträge rausbekommt, schließe ich definitiv aus! Da stimmen Sie mir doch zu?

  • Kündigung nein.


    Beitragsfrei ist OK. Aber bis Ablauf ist eben noch lang. Früherer Abruf möglich?


    Wideruf ist sicher das beste. Aber das sollte VZ HH prüfen. 80€ Gebühr sind dafür gut investiertes Geld

  • Hallo 5551008, der Charme beim VBL-Vertrag liegt in den extrem niedrigen Kosten. Das führt zu einer Rendite auf den Bestand und die Neueinzahlungen, die derzeit tatsächlich in der Nähe von 2,75 % liegt. Ich finde das ok für einen sicherheitsorientierten Baustein.


    Wenn die Debeka nach Kosten wirklich eine Rendite von 2,52% bringt (wurde das so ausgewiesen oder hast Du es selbst ausgerechnet?), dann steht sie aber auch nicht schlecht da.


    Wie viel Aktienanteil willst Du denn insgesamt "fahren"? Und was hast Du neben den Versicherungen noch an Zinsanlagen?

  • Den Wert hat mit die Debeka auf Anfrage bestätigt. Die Debeka ist auch bekannt für ihre sehr niedrigen Verwaltungskosten. Ob diese höher/niedriger/gleich zur VBL sind, weiß ich leider nicht. Von der VBL habe ich bisher noch keinen Vergleichsrendite erhalten. Die VBL habe ich als Entgeltumwandlung abgeschlossen, diesen Vorteil in der Ansparphase muss man mit berücksichtigen. leider gibt der Arbeitgeber für Altverträge aktuell nichts dazu. Ansonsten habe ich nur 100% Aktienfonds als ETF (ca. 8 verschiedene, 7 als Einmalanlage und 1 als monatlichen Sparplan mit 500 EUR) sowie Quirion global als Einmalanlage mit 5.000 EUR. Früher sagte man, man solle einen bunten Blumenstrauss , also von allem etwas haben. Einen alten BHW Bausparvertrag aus früheren Zeiten für die 6,65 EUR monatlich VL bespare ich auch noch, Zinssatz: 3,5%, BSS: 10.000 EUR, ohne Kosten. Aber es geht mir hier nur um die Fragestellung die beiden Versicherungen weiter zu besparen oder einzustellen. Vermutlich eine Fragestellung worauf es keine richtige/falsche Antwort gibt, da niemand die Zukunft kennt?


    Oder anders gefragt: sind garantierte 2,52% bzw. 2,75% als Untergrenze eine gute/mittlere/schlechte Rendite für eine Altersvorsorge? Mit neu abgeschlossenen RV/LV-Verträgen sind diese nicht mehr erreichbar und komplette Steuerfreiheit bei Einmalauszahlung (zum für die Debeka RV) ist auch noch ein dicker Pluspunkt!

  • Den Wert 2,52% hat mit die Debeka auf Anfrage in 2014 bestätigt. Unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung sogar 3,63% (wenn man eine Gesamtverzinsung von 3,6% bis zum Ende hochrechnet). Über Finanztest-Rechner konnte ich eine Rendite von 5,61% ausrechnen. Die Debeka ist auch bekannt für ihre sehr niedrigen Verwaltungskosten. Ob diese höher/niedriger/gleich zur VBL sind, weiß ich leider nicht. Von der VBL habe ich bisher noch keinen Vergleichsrendite erhalten. Die VBL habe ich als Entgeltumwandlung abgeschlossen, diesen Vorteil in der Ansparphase muss man mit berücksichtigen. Leider gibt mein Arbeitgeber für Altverträge aktuell (noch) nichts dazu, aber ab 2022. Ansonsten habe ich nur 100% Aktienfonds als ETF (ca. 8 verschiedene, 7 als Einmalanlage und 1 als monatlichen Sparplan mit 500 EUR) sowie Quirion global als Einmalanlage mit 5.000 EUR. Früher sagte man, man solle einen bunten Blumenstrauss , also von allem etwas haben. Einen alten BHW Bausparvertrag aus früheren Zeiten für die 6,65 EUR monatlich VL bespare ich auch noch, Zinssatz: 3,5%, BSS: 10.000 EUR, ohne Kosten.


    Es geht mir hier hauptsächlich um die Fragestellung die beiden/oder eine der o.g. Versicherungen weiter zu besparen oder einzustellen. Als Grund für meine Frage sehe ich, die Tatsache, dass (langfristig bzw. auf Dauer?) keine Überschüsse, Schlussüberschüsse, Sockelbeteiligungen mehr erwirtschaftet werden können? Vermutlich eine Fragestellung worauf es keine richtige/falsche Antwort gibt, da niemand die Zukunft kennt?


    Oder anders gefragt: sind garantierte 2,52% bzw. 2,75% als Untergrenze eine gute/mittlere/schlechte Rendite für eine Altersvorsorge? Mit neu abgeschlossenen RV/LV-Verträgen sind diese nicht mehr erreichbar und steuerlich: Einmalauszahlung ist komplett steuerfrei , da Abschluss vor 2005!) Bei monatlicher Rentenauszahlung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. (für die Debeka-RV) ist auch noch ein dicker Pluspunkt!

  • Mit dem Etikett steuerfrei bei der Debeka bin ich mir nicht sicher. Du hattest doch oben geschrieben, dass die Versicherung ohne Todesfallschutz ist.


    Die Renditen sind beide für den Sicherheitsbaustein einer Anlage total in Ordnung. Wenn es von den Anteilen Aktien/risikolos insgesamt passt und Du im risikolosen Teil daneben auch noch ausreichend sofort verfügbare Anlagen hast, würde ich da ruhig weitersparen.


    Zum Blumenstrauß: Streuung unbedingt, aber nicht zwingend über viele Produkte. Wenn Du einen MSCI World ACWI hast, bist Du damit in den internationalen Aktienmärkten schon so weit gestreut, dass Du es mit anderen Aktien-Anlagen eher wieder enger machst. Aber es ist auf der anderen Seite auch kein Problem, solange Du Spaß an dem kleinen Zoo hast und noch durchsteigst.

  • Die Debeka-RV ist bei Einmalzahlung komplett steuerfrei - hatte ich fast vergessen...hab das schriftlich bestätigt. Deswegen hatte ich die damals auch noch im Oktober 2004 abgeschlossen!

  • Warum kommt das für Dich nicht in Frage?

    Du kennst den Unterschied zwischen Kündigung und dem Widerruf?

    Hallo Tom, es ist nicht immer möglich alte Versicherungen zu widerrufen. Bei dem DEBEKA-Vertrag aus 2007 (mit Garantieverzinsung: 2,25%) meiner Schwester hatten wir das offizielle Schreiben der Verbraucherzentrale verwendet und zusätzlich den zuständigen Ombudsmann für Versicherungen eingeschaltet, beides jedoch ohne Erfolg. Auch das startup helpcheck.de lehnte die Bearbeitung des Widerrufs ab, da sich hieraus im Vergleich zu einer Kündigung ein negatives Ergebnis ableiten würde (selbst wenn der Widerruf Erfolg hätte). Somit lassen sich nicht alle Verträge widerrufen, es kommt immer auf den Einzelfall an. Dieser Vertrag wurde damals ohne meine Kenntnis/Zustimmung abgeschlossen, kombiniert mit einer Berufsunfähigkeit und einer Unfallversicherung. Nach Kenntnisnahme (ca. 2 Jahre nach Abschluss) , habe ich dafür gesorgt, dass diese Zusatztarife beendet werden und die Versicherung beitragsfrei gestellt wird. Da kann man sehen, was provisionsgetriebene Versicherungsagenten anrichten können bei Personen welche sich in Finanzangelegenheiten wenig auskennen und hieran wenig bis keinerlei Interesse haben...

  • ZUSATZFRAGE: durch eine anstehende Verbeamtung vermutlich zum 01.01.2021 ändert sich mein Versichertenstatus von Angestellter auf Beamter. Die VBL Extra (Beginn: 01.10.2010) welche ich bisher als Entgeltumwandlung monatlich maximal bespare, kann ich danach nur privat als "normale" Rentenversicherung freiwillig fortführen. Ist dies sinnvoll oder soll ich diese beitragsfrei stellen? Wie kann ich diese mit meiner Debeka-Versicherung (Beginn: 01.10.2004) vergleichen? Beide haben den gleichen Garantiezins von 2,75%, die spätere steuerliche Behandlung ist Unterschiedlich. Der Kostenfaktor unterscheidet sich vermutlich auch und kann ggf. schwanken? Wäre die effektive Rendite eine geeignete Vergleichgsgröße? Eine Erhöhung der eingezahlten Beiträge ist nicht möglich (keine Dynamik vorhanden). Danke für eure Meinungen.

  • Wenn Du bald Beamter wirst, dann mach Dich am besten vor der Entscheidung damit vertraut, welche anderen Leistungen später auf die Pension angerechnet werden (können). Ich weiß nicht, ob die VBL Extra dazu gehört. Dann müsste man noch prüfen, ob die Anrechnung bei Dir überhaupt zum Tragen kommen wird. Vielleicht kann man die Rente dann durch die private Weiterführung sogar retten?

  • Dieser Vertrag wurde damals ohne meine Kenntnis/Zustimmung abgeschlossen, kombiniert mit einer Berufsunfähigkeit und einer Unfallversicherung.

    Wie kann dies sein???


    Du warst der Versicherungsnehmer? Unterschrift?

    Nur die versicherte Person. Auch Unterschrift notwendig.

    Minderjährig. ?

    https://www.smartlaw.de/rechts…-unbedingt-wissen-sollten

    "

    Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen können mit ihren sehr langen Laufzeiten durch die jahrelang zu leistenden Versicherungsprämien eine erhebliche Belastung darstellen. Deshalb ist in solchen Fällen sogar die Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich (§ 1643 Abs. 1, § 1822 BGB).

  • Den Vertrag hat meine Schwester alleine abgeschlossen. Kann sich ja auch, da Sie volljährig ist, aber zukünftig wird Sie mich immer informieren bzw. meinen rat einholen. Ich hatte zu dem damaligen Zeitpunkt leider nicht mehr zu hause gewohnt, und wurde somit schlicht "vergessen" ... leider passiert, aber nicht mehr änderbar. Der Vertrag wurde beitragsfrei gestellt... ansonsten bliebe nur die Kündigung.

  • Das habe ich nicht verstanden.


    Deine Schwester hat einen Vertrag für sich als Versicherungsnehmer und als Versicherte Person abgeschlossen.


    Und einen weiteren, wo du die versicherte Person warst ( ohne Unterschrift von Dir) und der Versicherungsnehmer warst Du? (ohne selber unterschrieben zu haben?) odersie?
    Dieses Konstrukt sollte sicher rückabwickelbar sein.