Hallo!
Da ich momentan auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung bin, habe ich bei meiner Recherche diese Seite mit ihren Artikeln gefunden. Zunächst vielen Dank für die super Seite
Nachdem ich also den RSV-Artikel gelesen hatte, habe ich meine Recherche fortgesetzt. Nun haben sich ein paar Fragen ergeben auf die ich hier eine Antwort zu finden hoffe:
1. Folge-Ereignis-Theorie:
Man liest oft, auch hier, dass man eine Versicherung nehmen soll, welche diese Art der Regulierung beinhaltet. Jetzt habe ich schon ein paar Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherer durchgelesen und keine explizite Formulierung in diese Richtung gefunden:
1.1 Was muss denn in den Versicherungsbedingungen stehen, damit man weiß, nach welcher Methode reguliert wird?
1.2 Ich habe irgendwo gelesen, dass der Unterschied zw. den beiden Methoden (also Kausal und Folge-Ereignis) nur bei der Schadensersatz-RS von Bedeutung ist. Was ist denn da dran?
1.3 Welche Versicherer haben denn die Folge-Ereignis-Methode?
2. In den Bedingungen der RSV steht eigentlich immer drin, dass kein RS besteht, wenn man gegen den Versicherer oder eines seiner regulierenden Unternehmen rechtlich vorgehen will (kann ich auch irgendwo nachvollziehen). Heißt dass, wenn man mehrere Versicherungen beim Versicherer der RSV hat und mit diesen etwas schief geht (Paradebeispiel BU), dann hat man kein RS, um gegen den Versicherer vorzugehen? Oder umgekehrt: Sollte man die RSV immer bei einem separaten Versicherer abschließen?
3. Da im Artikel geraten wird beim Abschluss einer BU auch eine RSV abzuschließen, ergibt sich noch eine Frage nach den "Zeitpunkten":
Angenommen ich schließe jetzt eine BU ab. In 20 Jahren schließe ich (evtl. wieder) eine RSV ab. Nun tritt nach 21 Jahren ein Fall ein, der die BU-Rente auslöst, aber die Versicherung weigert sich. Besteht jetzt der Rechtsschutz, da der Vertrag der BU bedeutend vor der RSV abgeschlossen wurde?
Vielen Dank für die Antworten!
Grüße
blumentopf