Rechtsschutzversicherung - Ein paar Fragen

  • Hallo!


    Da ich momentan auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung bin, habe ich bei meiner Recherche diese Seite mit ihren Artikeln gefunden. Zunächst vielen Dank für die super Seite :)


    Nachdem ich also den RSV-Artikel gelesen hatte, habe ich meine Recherche fortgesetzt. Nun haben sich ein paar Fragen ergeben auf die ich hier eine Antwort zu finden hoffe:


    1. Folge-Ereignis-Theorie:


    Man liest oft, auch hier, dass man eine Versicherung nehmen soll, welche diese Art der Regulierung beinhaltet. Jetzt habe ich schon ein paar Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherer durchgelesen und keine explizite Formulierung in diese Richtung gefunden:


    1.1 Was muss denn in den Versicherungsbedingungen stehen, damit man weiß, nach welcher Methode reguliert wird?


    1.2 Ich habe irgendwo gelesen, dass der Unterschied zw. den beiden Methoden (also Kausal und Folge-Ereignis) nur bei der Schadensersatz-RS von Bedeutung ist. Was ist denn da dran?


    1.3 Welche Versicherer haben denn die Folge-Ereignis-Methode?


    2. In den Bedingungen der RSV steht eigentlich immer drin, dass kein RS besteht, wenn man gegen den Versicherer oder eines seiner regulierenden Unternehmen rechtlich vorgehen will (kann ich auch irgendwo nachvollziehen). Heißt dass, wenn man mehrere Versicherungen beim Versicherer der RSV hat und mit diesen etwas schief geht (Paradebeispiel BU), dann hat man kein RS, um gegen den Versicherer vorzugehen? Oder umgekehrt: Sollte man die RSV immer bei einem separaten Versicherer abschließen?


    3. Da im Artikel geraten wird beim Abschluss einer BU auch eine RSV abzuschließen, ergibt sich noch eine Frage nach den "Zeitpunkten":
    Angenommen ich schließe jetzt eine BU ab. In 20 Jahren schließe ich (evtl. wieder) eine RSV ab. Nun tritt nach 21 Jahren ein Fall ein, der die BU-Rente auslöst, aber die Versicherung weigert sich. Besteht jetzt der Rechtsschutz, da der Vertrag der BU bedeutend vor der RSV abgeschlossen wurde?


    Vielen Dank für die Antworten!


    Grüße


    blumentopf

  • Hallo blumentopf,
    zu Ziff.2,bedeutet,daß kein Vers.Schutz wegen Streitigkeiten aus dem eigenen RSVpp.besteht.Für die anderen
    Vers z.B.BU besteht natürlich Vers.Schutz auch wenn der Versicherer identisch ist..
    Es wird die Meinung vertreten unterschiedliche Gesellschaften zu nehmen.M.E. nicht erforderlich-denn deswegen
    Ärger mit Kunden können sich die Gesellschaften nicht leisten
    zu Ziff.3-M.E. da man ja eigentlich nicht weiß,wann der BU Fall eintritt hast Du ja Glück gehabt und viel Beitrag für die
    RSV gespart.Vers.Schutz würde bestehen.
    Zu den anderen Punkten muß recherchieren.
    trumpet

  • Hallo Blumentopf,
    Kausal bzw.Folgeereignis nur bei SchadenersatzRS.
    Ich zitire aus meinem Vertrag:§4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtschutz.
    1.) Anspruch auf RS besteht nach Eintritt eines RS Falles.
    a.)im SchadenersatzRS gem.§2a) von dem Schadenereignis an,das dem Anspruch zugrunde
    liegt (Folgeereignistheorie).
    Beispiel: Neuwagen wird ausgeliefert und verkauft.Einige Zeit später kommt es wegen Bremsversagen
    zu einem schweren Unfall mit Personenschaden. Ursache technischer Defekt bei der Produktion.
    Kausal:Vers.Beginn spätestens Produktionsdatum,Folge:spätestens Unfalltag.
    Auch über Google gibt es gute Infos.
    Gruß trumpet

  • Hallo trumpet,


    danke für deine Antworten! (Bin für weitere ebenfalls dankbar )


    zu Ziff.2,bedeutet,daß kein Vers.Schutz wegen Streitigkeiten aus dem eigenen RSVpp.besteht.Für die anderenVers z.B.BU besteht natürlich Vers.Schutz auch wenn der Versicherer identisch ist..Es wird die Meinung vertreten unterschiedliche Gesellschaften zu nehmen.M.E. nicht erforderlich-denn deswegenÄrger mit Kunden können sich die Gesellschaften nicht leisten


    Ganz sicher? Da sich die Klausel im Vertrag für einen Laien (also mich) so liest, wie wenn alles ausgeschlossen wäre. Naja, es schadet ja auch nicht, wenn man die RSV bei einer anderen Gesellschaft abschließt.


    Zitat

    zu Ziff.3-M.E. da man ja eigentlich nicht weiß,wann der BU Fall eintritt hast Du ja Glück gehabt und viel Beitrag für dieRSV gespart.Vers.Schutz würde bestehen.


    Woran erkenne ich, dass Versicherungsschutz besteht, wenn die Folge-Ereignis-Theorie nur beim Schadensersatz-RS gilt?


    Kausal bzw.Folgeereignis nur bei SchadenersatzRS.Ich zitire aus meinem Vertrag:§4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtschutz.1.) Anspruch auf RS besteht nach Eintritt eines RS Falles.a.)im SchadenersatzRS gem.§2a) von dem Schadenereignis an,das dem Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie).Beispiel: Neuwagen wird ausgeliefert und verkauft.Einige Zeit später kommt es wegen Bremsversagenzu einem schweren Unfall mit Personenschaden. Ursache technischer Defekt bei der Produktion.Kausal:Vers.Beginn spätestens Produktionsdatum,Folge:spätestens Unfalltag.Auch über Google gibt es gute Infos.Gruß trumpet


    Ja, diese Infos habe ich auch schon gefunden. Liest man aber den Artikel von Finanztip, wird als Beispiel für die Folge-Ereignis-Theorie ein Mietrechtsfall angeführt. Da dieser nicht unter den Schadensersatz-RS fällt, ist mir noch immer nicht restlos klar wann die Folge-Ereignis-Theorie überhaupt notwendig/existent ist.



    Frage 1.3 bleibt ebenfalls noch offen.



    Danke!

  • Hallo blumentopf,
    in meinen Vers.Bedingungen steht u.a.folgendes:
    "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem
    Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer bezogen auf die Sparte Rechtsschutz oder das
    für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen".M.E: ist das eindeutig formuliert.
    Je nach Leistungsart ist der Versfall unterschiedlich difiniert.Bei mir ist dies in §4 "Voraussetzungen für den
    Anspruch auf Rechtsschutz"geregelt.In meiner Antwort vom Samstag hatte ich meine Bedingungen zitiert,das
    Wort Folgeereignistheorie ist dort mit abgedruckt.
    Man kommt nicht umhin die Bedingungen aufmerksam und kritisch zu lesen und ggf beim Versicherer
    nachzufragen und um schriftliche Bestätigung bei strittigen Punkten bitten.
    Einzelne Gesellschaften kann ich nicht nennen,sicherlich werden alle die Folgeereignistheorie anwenden.
    Wichtig ist aber,einen Vertrag jetzt abzuschließen. Gruß trumpet