Alle Versicherungen bei einem Anbieter, Vorteile?

  • Lohnt es sich, alle Versicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft zu haben?

    Ja, das lohnt sich... für den jeweiligen Versicherer!!!


    Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.


    Der einzige Vorteil, der dazu oft (von den Vermittlern) kommuniziert wird, ist der, dass sich die Gesellschaft im Falle eines Schadens „kulanter“ gibt und nach der Regulierung nicht gleich kündigt.

    Im Endeffekt zählen aber nur die Bedingungen. Heißt... ist der Versicherungfall eingetreten und besteht bedingungsgemäß eine Pflicht zur Regulierung, muss der Versichere leisten. Punkt. Raum für Kulanzen gibt es nicht... und der liebe, gute Abschlussvermittler kann eigentlich nichts „drehen“.


    Ich würde mir die benötigten Policen gezielt da kaufen, wo Preis und Leistung stimmen.


    P.S.: Würden das alle Leute tun, wäre vier Fünftel der VU längst platt ?

  • Hallo Madeleine15,


    eindeutige Antwort: es kommt auf die Gesamtumstände an.


    Wenn Sie für die sog. Schadenversicherungen (Sach, Haftpflicht, Kfz, Unfall) mehrere tausend Euro im Jahr bezahlen und über einen Einfirmenvertreter alles bei einer Versicherungsgesellschaft haben, sind sie für den Einfirmenvertreter ein wichtiger Kunde. Der unterstützt Sie dann im Schadenfall z.B. bei der „richtigen“ Formulierung der Schadenanzeige und bemüht sich auch sonst, Sie als Kunde zu behalten. Und falls ein für Ihre Lebenssituation typischer versicherbarer Schadenfall eintritt und er ist nicht versichert, wird der Vertreter Himmel und Hölle in Bewegung setzten, dass Sie Ihre Entschädigung bekommen. Ob Sie das absolute Minimum der Beiträge für den Deckungsumfang bezahlen, sei dahingestellt. Es ist aber für Sie eine sehr bequeme Lösung.


    Falls Sie aber z.B. nur ein Kfz-, eine Privat- Haftpflichtversicherung und eine kleine Hausratversicherung für in Summe unter 500 Euro p.a. haben und etwas Zeit und Gehirnschmalz in Versicherungsfragen stecken wollen, ist die Suche nach dem einzelnen optimalen Vertrag (Deckungsumfang und Prämie) bei verschiedenen Versicherern die bessere Lösung.


    Gruß Pumphut

  • Und falls ein für Ihre Lebenssituation typischer versicherbarer Schadenfall eintritt und er ist nicht versichert, wird der Vertreter Himmel und Hölle in Bewegung setzten, dass Sie Ihre Entschädigung bekommen.


    Oh oh... dafür würde ich meinen A... llerwertesten nicht verwetten.

  • Hallo JDS,


    natürlich würde ich auch nicht wetten, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß. Der Vertreter hat eine Beratungspflicht und wenn er im Schadenfall z.B. Überschwemmung kein Protokoll aus der Tasche ziehen kann, dass sein Versicherungsnehmer keine Absicherung gegen Überschwemmung gewünscht hat, muss seine Gesellschaft bezahlen und er ggf. wird noch in Regress genommen.


    Gruß Pumphut

  • Mir sind das zu viele Abhängigkeiten von den Interessen und der Motivation Dritter, dem Vertreter und der Gesellschaft.


    Ich kaufe mir ja auch keine zwei VWs weil ich glaube dass bei einem Schaden die Werkstatt besser arbeitet. Obwohl das natürlich bei einem "Großkunden"8o wie mir durchaus sein kann.

  • Hallo JDS,


    natürlich würde ich auch nicht wetten, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß. Der Vertreter hat eine Beratungspflicht und wenn er im Schadenfall z.B. Überschwemmung kein Protokoll aus der Tasche ziehen kann, dass sein Versicherungsnehmer keine Absicherung gegen Überschwemmung gewünscht hat, muss seine Gesellschaft bezahlen und er ggf. wird noch in Regress genommen.


    Gruß Pumphut


    ... jein, würde ich ganz konkret sagen. Der Vertreter vertritt das Interesse „seiner“ Gesellschaft und giert nach Abschluss- und Betreuungsprovisionen. Er haftet nicht für Vermögensschäden durch Beratungsfehler, zu denen auch eine unzureichende Beratung zählt.


    Anders schaut es aus, wenn du einem unabhängigen Versicherungsmakler ein Mandat - ohne Einschränkung bzw. ohne Beschränkungen auf bestimmte Sparten - erteilst. Der Makler, der dein Interesse (siehe Sachwalter) gegenüber dem/den Versicherer/n vertritt, haftet dir für Beratungsfehler und/oder Versäumnisse aus einer unzureichenden Beratung über Risiken... Jede Beratung wird i.d.R. protokolliert.

    Ein solcher Makler wird, abgesehen von wenigen Ausnahmen, deine Risiken nicht unbedingt bei einem VU eindecken, sondern - in deinem Interesse - preiswerte Offerten bei verschiedenen VU wählen und für gewöhnlich nur Jahresverträge platzieren. Im Regelfall hat der Makler nicht nur deine 68€ für deine „Überschwemmungsversicherung“ bei der „Banania“ , sondern vielleicht das Gleiche von 3437 anderen Klienten. Will sagen, die Leute von der Banania hören ihm aufmerksam zu... es besteht ja immer die Gefahr, dass er dieses betreffende Volumen per 01.01. des nächsten Jahres bei der Zitronia eindeckt.


    Aber... bevor ich mir den Kopf mache, wer wann wofür haftet, oder wer sich ggfs. für eine Kulanzlösung einsetzen könnte, gehe ich her und bewerte meine Risiken und entsprechende Absicherungsmöglichkeiten (wer lesen kann ist klar im Vorteil) selbst oder durch Hinzuziehen eines kompetenten Honorarberaters oder Assekuranzmaklers.

    Glaube mir, dein Ausschließlichkeitsvertreter kann da nicht mithalten.


    Und wenn iwann tatsächlich ein Schadenfall eintritt, kommt es nur darauf an, was schwarz auf weiß vorliegt (Policen und Protokolle).

  • Der Vertreter vertritt das Interesse „seiner“ Gesellschaft und giert nach Abschluss- und Betreuungsprovisionen. Er haftet nicht für Vermögensschäden durch Beratungsfehler, zu denen auch eine unzureichende Beratung zählt.

    Das habe ich auch nicht behauptet, sondern die Gesellschaft haftet für ihn.


    Ob der Makler für den durchschnittlichen Privatkunden wirklich die bessere Lösung ist, wage ich zu bezweifeln: zu klein, zu wenig Provision.


    Selber denken ist natürlich auf jeden Fall der Königsweg, da stimmen wir überein.


    Gruß Pumphut

  • Das habe ich auch nicht behauptet, sondern die Gesellschaft haftet für ihn.

    Eben, die Versicherungsgesellschaft haftet. Bevor ich aber die Versicherungsgesellschaft in Regress nehmen kann, muss das Wasser fast den Bach hinauflaufen. Den Nachweis des Verschuldens kriegst du nicht so schnell auf die Reihe, wie die relevanten Risiken vorher zu bewerten. Und eine Kulanz gibt es (fast) nicht, denn die VU müssen ihre Vertragspartner (Kunden) gleich behandeln.


    Ob der Makler für den durchschnittlichen Privatkunden wirklich die bessere Lösung ist, wage ich zu bezweifeln: zu klein, zu wenig Provision.

    Jo, Für gewöhnlich ist das richtig. Ein „fetter“ Industriemakler wird sich für ein „mickriges“ Privatkundenmandat kein Bein ausreißen.

    Es sollen aber einige V-Makler auf die Belange der „kleinen“ Privatkunden spezialisiert sein. Die bieten teils sogar Rahmen-/Gruppenverträge, mit denen „man“ spart. Man müsste halt suchen.

    Ich kann jetzt stante pede keinen benennen, da ich „meinen Kram“ seit 30 Jahren selbst organisiere.

  • Es sollen aber einige V-Makler auf die Belange der „kleinen“ Privatkunden spezialisiert sein. Die bieten teils sogar Rahmen-/Gruppenverträge, mit denen „man“ spart.

    Ich kenne einige Maklerverbünde, die haben wirklich gute Konzepte mit Versicherungen vereinbart (bitte keine Nachfragen, von mir gibt es keine versteckte Werbung). Die Krux ist, eine richtige Risikoanalyse können die in solchen Verbänden versammelten Einhandsegler aber sehr oft nicht leisten – mangels Qualifizierung und Zeit. Wenn der Kunde in das Konzept passt, ist alles gut, falls er irgendein exotisches Risiko hat, hat er halt Pech.


    Gruß Pumphut

  • Hallo liebe Madeleine15,


    sich nicht zu 100% auf jemanden verlassen und selbst nachdenken ist der Schlüssel. Wenn du alle Versicherungen bei einer Gesellschaft hast, hast du mehrere Probleme:


    1. Wenn du gegen eine Gesellschaft rechtlich vorgehen möchtest, bei dieser aber die Rechtsschutzversicherung hast, wird der Fall nicht übernommen.


    2. Kann eine Gesellschaft nicht überall das beste Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Sie haben teilweise gute Tarife und mit den weniger guten Tarifen (weil sie zu viel kosten oder bei den Leistungen gespart werden) wird das Geld gemacht.


    3. Wenn du alle Versicherungen einzeln abschließt und dich wirklich damit beschäftigst, bist du meist günstiger als jeder Rabatt, den dir die Gesellschaften geben.


    Wenn du deine Versicherungen in fremde Hände legen magst, dann empfehle ich immer einen Makler. Wie oben schon beschrieben vertritt der Vertreter die Interessen der Gesellschaft und es wird hierbei nicht für Vermögensschäden des Kunden gehaftet. Anders als beim Makler, die alles dafür tun werden um glückliche Kunden zu haben, da diese von Empfehlungen des Kunden leben.


    Liebe Grüße Saskia :)

  • 1. Wenn du gegen eine Gesellschaft rechtlich vorgehen möchtest, bei dieser aber die Rechtsschutzversicherung hast, wird der Fall nicht übernommen.

    Das ist ein Mythos oder Märchen - sorry, aber das ist so falsch!


    Wie oben schon beschrieben vertritt der Vertreter die Interessen der Gesellschaft und es wird hierbei nicht für Vermögensschäden des Kunden gehaftet.


    Auch Versicherungsvertreter und Versicherer haften für Vermögensschäden, wenn schuldhaft ein Schaden verursacht wurde!

  • Das ist ein Mythos oder Märchen - sorry, aber das ist so falsch!

    Ich habe das genau so mehrere Male in der Praxis erlebt. Auch bei mehreren Gesellschaften (bevor es heißt das muss an der Gesellschaft liegen.) So falsch ist die Aussage leider nicht.

  • Es gibt einen Vertrag in dem steht, was versichert ist ... der Rest ist Handwerk!

    Bei mehreren Gesellschaften erlebt? Frage: Beruf Rechtsanwältin, weil Vermittler haben ja mit Rechtsschutz-Schaden eigentlich nichts zu tun!

    ODER

    Bereits mehrere Rechtsschutzversicherer als Kunde durchlaufen und prozesswütig?

    Wenn Vertragsrechtsschutz für Versicherungsverträge besteht und ein Versicherer verklagt werden muss, dann muss man das nur korrekt vortragen und erhält Deckung!
    Andernfalls muss man Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer führen.

    ach ja - § 164 VAG lesen!