Mehrwertsteuersenkung nur als Gutschein?

  • Liebe Finanztip-Community,


    wir stehen gerade vor folgendem Problem:


    Wir haben bei einem großen Möbelhaus im Mai 2020 eine Küche gekauft (Kaufpreis inkl. MwSt. 18.000 €), die Lieferung erfolgte im August 2020. Auf dem Kaufvertrag wurden 19% MwSt. ausgewiesen. Zwischenzeitlich wurde die Mehrwertsteuer bekanntlich auf 16% abgesenkt. Da die Lieferung im August erfolgte werden auf den gesamten Kaufpreis 16% MwSt. fällig. Das Möbelhaus bietet jetzt an (nach deren Aussage auf Kulanz), uns einen Gutschein in Höhe der Mehrwertsteuerersparnis von rund 450€ zukommen zu lassen.


    Wir möchten das Geld aber nicht als Gutschein, sondern vom Kaufpreis abgezogen haben. Das Möbelhaus besteht auf der Gutscheinregelung.


    Müssen wir den Gutschein akzeptieren?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe :)


    VG Philipp

  • Hallo Philipp-Jonathan , willkommen im Finnaztip-Forum.


    Wir haben den Fall hier schon einmal diskutiert. Steuersatz beim Kauf einer Einbauküche - Lieferzeitpunkt entscheidend? . Speziell den dort im Post #2 verlinkten externen Artikel beachten.


    So wie ich Deine Frage lese wurde ein Bruttopreis vereinbart und nicht ein Nettopreis zzgl. MWSt.


    Warnhinweis: Die hier Beteiligten sind interessierte Laien und keine Mitarbeiter von Finanztip.

  • Hallo :)


    Vielen Dank für die Info. Ich habe nach intensiver Recherche auch noch einen Beitrag eines Steuerberaters gefunden. Dieser sagt aus, dass in meinem Fall, aufgrund der Festpreisvereinbarung keinerlei MwSt.-Senkung weitergegeben werden muss.


    Schönen Abend!