Beitragsbemessungsgrenze bei Auszahlung Direktversicherung (bAV) vor Renteneintritt

  • Ich habe einige Bundestagsabgeordnete angeschrieben aus allen Parteien, z.B.. hat die CDU 2 Abgeordnete mit dem Schwerpunkt Verbraucherschutz in der Regierung....
    Von den vielen Angeschriebenen hat nun einer reagiert,



    Maik Beermann MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
    Telefon 030 / 227 - 74595
    Fax 030 / 227 - 76597
    Mail maik.beermann@bundestag.de
    Homepage www.maik-beermann.de


    .......vielen Dank für Ihr Schreiben in welchem Sie auf die Thematik Direktversicherung eingehen.
    Dieses brisante Thema hat in den letzten Wochen und Monaten in der Bundespolitik an Bedeutung gewonnen. Ich habe mich bereits mit meinem Kollegen Ralph Brinkhaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, zu dieser Thematik ausgetauscht.
    Auf Grundlage dieses Austausches habe ich für Dienstag den 10. April ein Fachgespräch mit Personen aus meinem Wahlkreis, welche von der Thematik der Direktversicherung betroffenen sind, in Stadthagen angesetzt.
    Gerne lade ich Sie dazu ein, um 18 Uhr in meinem Wahlkreisbüro in der Obernstraße 26, 31655 Stadthagen, an diesem Fachgespräch teilzunehmen......


    Auch Dirk Adomat MdL Niedersachsen SPD hat versprochen, sich drum zu kümmern


    Herr Adomat lässt Ihnen noch einmal für das Gespräch gestern danken.
    Da es sich beim Thema Direktversicherungen um eine Angelegenheit handelt, die in erster Line die Bundesebene betrifft haben wir diesbezüglich mit den Bundestagsabgeordneten Johannes Schraps und Marja-Liisa Völlers aufgenommen.
    Sobald wir hierzu etwas Neues erfahren, werden wir uns bei wieder bei Ihnen melden. Aufgrund der Ferienzeit kann dies im Moment etwas länger dauern, dafür bitten wir um Verständnis. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne hier an das Wahlkreisbüro wenden.


    Warum Referat Janders sollte man die Hoffnung aufgeben - das ist doch eine Menge Geld das weg geht, ich habe damit kalkuliert und kann nicht einfach so darauf verzichten wie vielleicht die meisten der Abgeordneten - wenn diese urplötzlich ein Gesetz beschließen würden, Diäten über dem Hartz IV Satz sind unzulässig - würden die das auch einfach so hinnehmen??

  • Ich will niemandem die Hoffnung ausreden, ganz sicher nicht.


    Wenn es eine parlamentarische Mehrheit für etwas gibt, dann kann dies auch umgesetzt werden.


    Ich deute die Zeichen bzw. Antworten wohl nur etwas anders als Sie. Das heißt aber nicht, dass sich meine Erwartungen wahrscheinlicher erfüllen als Ihre.


    Hinterher sind wir schlauer. ^^

  • Ich hoffe nur, dass die Betroffenen bei der nächsten Wahl daran denken, was die parlamentarische Mehrheit für unsinnige Ungerechtigkeiten schafft .
    Mindestens 7 Mio. Wähler, die erst bei Fälligkeit erfahren, dass diese Art Altersvorsorge schlicht Betrug ist mangels Information von Regierung, Versicherer und Krankenkassen sollten ihre Konsequenzen ziehen.
    Ich hoffe in drei Jahren gibt es richtige Alternativen zu den beiden Regierungsparteien.
    Vielleicht sind wir dann nicht hinterher schlauer, aber wider Erwarten passiert ja vorher auch etwas in dieser Richtung.


    Von Abgeordneten aus meinem Wahlkreis weiß ich nicht so recht, was zu erwarten ist, aber den Versuch ist es doch wohl wert

  • Ja ich war gestern zu dem Gespräch bei Maik Beermann MdB in Stadthagen.
    Dabei waren auch 4 Leute vom Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V. aus dem Umkreis.


    Herr Beermann war relativ gut vorbereitet und wurde von den Beteiligten über die jeweiligen Umstände unterrichtet.
    Bei allen werden monatlich die Beiträge abgezogen z.Zt. 19,2% , alle haben Altverträge vor 2004.


    Bisher wurden alle Klagen abgeschmettert, aber über die wachsende Zahl von Betroffenen älteren, bisher konservativen Wählern scheint das Problem bei CDU und SPD ein wenig deutlicher zu werden - zumindest im Blick auf die nächste Wahl bei 6 Mio. betroffenen Wählern plus deren Umfeld.


    Die Initiativen des Vereins und auch die von Hr. Beermann, der diese Gesetzesänderung auch als ungerecht sieht, sollten möglichst dahin gehen, nur die Altverträge auf den Stand vor der Gesetzesänderung zurückzustellen.
    Für diese Verträge ist das wohl finanzierbar.


    Der Antrag von den Linken auch nach 2004 abgeschlossene Verträge mit einzubeziehen ist wohl eher unrealistisch und verwässert eher das Ganze Außerdem wird nie ein Antrag der Oppositionsparteien akzeptiert, außer man kann den toppen (Hr. Beermann)


    Am 25.4. findet eine Anhörung im Bundestag statt zum Thema, dabei sind:


    Verbände/Institutionen
    • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.• Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)• Deutsche Rentenversicherung Bund• Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)• Direktversicherungsgeschädigte e. V.• GKV-Spitzenverband• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)• Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)


    Einzelsachverständige• Prof. Dr. Heinz Rothgang• Prof. Dr. Helge Sodan• Prof. Dr. Wolfgang Spoerr• Prof. Dr. Eberhard Wille


    Das erst einmal zu Information und für mich ist das Thema noch nicht durch, auch wenn bisher noch nicht viel zählbares passiert ist. Aber ständig komme neue Überraschte hinzu so wie ich...

  • Habe jetzt einmal "meine" Abgeordnete auf das Thema angesprochen.


    Sie sagte, sie sei nicht im Thema (Ist auch nicht ihr Fachbereich.), sie wolle sich aber informieren und wieder melden.


    Hat vor 3 Jahren bei einer anderen Anfrage knapp 4 Wochen gedauert.
    Bin also gespannt.


    Wenn da was kommt, gebe ich es hier bekannt.

  • Anhörung zum Thema am Mittwoch



    Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 25. April 2018. Unter folgendem Link sind die ersten schriftlichen Stellungnahmen zu finden:



    Deutscher Bundestag - Vorliegende Stellungnahmen
    aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.Barbara Sternberger-Frey (Einzelsachverständige)Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)Deutsche...
    BUNDESTAG.DE

  • Nein:



    Liste der geladenen Sachverständigen


    Verbände/Institutionen:

    • Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba)
    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
    • Direktversicherungsgeschädigte e. V.
    • Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
    • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    • Sozialverband VdK Deutschland e. V.
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

    Einzelsachverständige:


  • Wenn ich mir die Stellungnahmen ansehe und die Kommentare zu diesen, dann glaube ich aber, dass da noch ganz dicke Bretter zu bohren sind.


    Aber Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden. Wir warten mal ab.

  • Unabhängig von allen Kommentaren und Experten geht es für mich um den Bestandsschutz für Altverträge .
    Vertrag ist Vertrag auch gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, das scheinbar nicht unabhängig ist.
    Wer nach 2004 Verträge abschloss konnte wissen was passiert bei der Auszahlung, aber niemand vor der Gesetzesänderung

  • kommt das


    NEIN:


    von Lange Oog


    nach dem Ansehen des Videos von der Veranstaltung, oder generell?
    oder wofür steht das Nein



    Im Grunde ist das hier nur Frustbekämpfung und denke das war mein letzter Beitrag zu diesem Thema
    Vielen Dank

  • Hallo zusammen,
    ich wollte dafür jetzt nicht extra ein neues Thema aufmachen, weil in meinem Fall geht es auch um eine Direktversicherung die vor dem Renteneintritt ausbezahlt wurde.


    Die letzten zwei Jahre musste ich dank Beitragsbemessungsgrenze keine Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge für die Direktversicherung bezahlen.
    Musste zwar jedes Jahr anrufen damit sie Belege von meinem Arbeitsgeber anfordern aber es funktionierte.


    Nun kam auf einmal ein Beitragsbescheid über rund 60 Euro pro Monat. Also der Maximalbetrag der durch die Direktversicherung entstehen kann (grob gerechnet 40000 Euro Gesamtsumme davon 20 % = 8000 Euro, Verteilt auf 120 Monate ca.66 Euro.)


    Dann direkt mal bei meinem Arbeitsgeber gefragt ob da schon Belege angefordert wurden. Und zu meiner Überraschung wurden da schon Daten angefragt. Für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2020 meinen Bruttolohn. Dieser war durch Kurzarbeit niedriger als sonst und führte anscheinend nun zu dieser Einstufung.


    Ist es normal das bei solchen Anfragen immer nur der Januar in Betracht gezogen wird? Die letzten Jahre hatte ich da wohl "Glück" weil der jeweils überprüfte Zeitraum über der Beitragsbemessungsgrenze lag und wurde dann für ein Jahr in Ruhe gelassen.


    Ist es nicht sinnvoll die letzten 12 Monate in Betracht zu ziehen oder das Jahr 2019 ? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorschriften ? Oder sie müssten ja theoretisch jeden Monat prüfen.Kann ja sein das ich im März wieder 5500 Brutto habe.


    Mit freundlichen Grüßen
    Andre