Verluste auf ETF steuerlich ausnutzbar?

  • Hallo liebe Freunde,


    Vielen Dank dafür, dass ihr Experten im Forum schon manche meiner Anfänger-Fragen beantwortet habt. :)


    Ich bin seit der Corona-Krise in ein paar ETFs (iShares MSCI World, thesaurierend) investiert und es sieht momentan noch gut aus, dass ich aus diesem Jahr mit einem Gewinn gehen könnte. Mein Plan ist am Jahresende, so viele ETFs zu verkaufen, auf dass ich meinen Freibetrag von 801€ (+30% = 1.041€) perfekt ausnutzen kann.


    Dennoch für den Fall eines Verlustjahres...

    Wie würdet ihr steuerlich optimal operieren, um Verluste in irgendeiner vorteilhaften Weise auszunutzen?

    Nehmen wir an, ich habe im Januar 500 ETFs für 60€ gekauft, die nun Ende 2020 "nur" 56€ wert sind. Wäre ergo ein gefühlter Verlust von 2.000€.

    Da es sich um einen thesaurierenden ETF handelt, könnte ich diesen "Verlust" einfach hinnehmen und könnte mir dieses Jahr die Operation "Kauf/Verkauf, um auf den Freistellungsbetrag zu kommen" sparen.

    Oder ich könnte am Jahresende für 56€ verkaufen und den Verlust "real" machen. Bringt dies steuerlich aber etwas? Kann man da auch irgend einen Freibetrag nutzen?


    Oder gar diesen Verlust in der Steuererklärung als Verlustvortrag geltend machen und somit auf künftige Gewinne anrechnen lassen? -> In einem solchen Fall müsste ich ja gar nicht auf irgendwelche Freibeträge gucken, sondern kann einfach alle 500 ETFs für 56€ = 2.000€ Verlust verkaufen?


    Oder muss ich mir bei Verlusten durch ETFs einfach keine steuerlichen Gedanken machen?


    Danke euch schonmal!


    :)

  • Deine Prozentrechnung ist übrigens falsch. Es sind nicht 801 + 30% sondern 1.144 - 30%. = 801 €.


    Die Verluste kann man nur durch Gewinne ausgleichen. Wenn es diese im Jahr nicht gibt ist es mMn sinnfrei zu verkaufen. Wenn Du es dennoch tust bleibt der Verlust im Verlustverrechnungstopf bei der Depotbank und wird dann in den Folgejahren angewandt. Sofern Du mehrere Depots hast kannst Du bis 15.12. eine Verlustbescheinigung beantragen und die der Steuererklärung beifügen. Sofern es dann anderswo Gewinne gegeben hat werden diese um den bescheinigten Verlust gemindert. Bleibt dabei ein Verlust übrig wird er in die nächste Steuererklärung vorgetragen. Macht aber eben nur Sinn wenn mehr als ein Depot und Gewinne.


    Nachzulesen u.a. hier https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/#c73749


    Wenn Du was im Verlusttopf hast wird das zuerst verwendet. Wenn dann kein genügend hoher Gewinn vorliegt verfällt der Pauschbetrag ungenutzt. Das solltest Du im Hinterkopf haben,


    Ich verkaufe i.d.R. nur Verlustbringer und die Gewinne lasse ich laufen. Führt in der Konsequenz dazu, dass ich irgendwann mal verkaufen muss um den Verlust auf 0 zu bringen. Habe ich im Frühjahr gemacht als ich von Flatex weg bin indem ich teilweise keinen Wertpapierübertrag zu Smartbroker gemacht habe sondern bei Flatex dank Verlusttopf steuerfrei verkauft und bei Smartbroker neu gekauft.

  • Deine Prozentrechnung ist übrigens falsch. Es sind nicht 801 + 30% sondern 1.144 - 30%. = 801 €.

    Ups, Recht hast du! Dankeschön!



    Ich bin mir bei Smartbroker und auch nur in einem ETF investiert.


    Das bedeutet also, dass ich - sobald ich bei Verlusten verkaufe - Smartbroker automatisch meinen Verlust registriert und bei einem Verkauf mit Gewinn dann weniger oder gar keine Steuer abführt (unabhängig vom Freistellungsauftrag...)?


    Geht dies auch über die Jahresgrenze hinaus?


    Dankeschön!

  • Hallo liebe Community,


    eine Frage zur Gegenrechnung von Verlusten bei der Kapitalertragssteuer: Ich habe bei einer Bank durch den Verkauf eines Aktienfonds einen Gewinn erzielt, der den Steuerfreibetrag von 801 Euro übersteigt. Gleichzeitig habe ich bei einer anderen Bank drei Aktien mit Verlust verkauft. Werden die Verluste voll umfänglich gegen den Gewinn gegengerechnet?