NV-Bescheinigung - Student mit Kleingewerbe

  • Guten Tag Forum,

    ich habe eine Frage bzgl der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).

    Ich habe dieses Jahr(2020) die 801€ Sparerpauschbetrag mit meinen Aktiengewinnen überschritten und überlege nun die NV Bescheinigung beim Finanzamt zubeantragen.

    Zu meiner Person:

    -Student

    -Kleingewerbetreibender (1500-2000€ pro Jahr Umsatz)

    -Kapitalgewinne (>801€)

    -kein MiniJob oder sonstige berufliche Tätigkeiten

    Macht es für mich Sinn die NV Bescheinigung für die Kapitalgewinne zu beantragen ? Und wie wahrscheinlich ist es ,dass mir das Finanzamt diese Bescheinigung genehmigt?

    Kennt sich mit der Thematik ggf. jemand aus?

    liebe Grüße

    Thomas

  • Hallo Thomas7 ,

    willkommen hier im Forum.

    Ich habe auch eine NVB. Du solltest den Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung ausfüllen und an Dein Finanzamt schicken.

    Sicher macht es auch für Dich Sinn. Du brauchst dann auf Deine Kapitalerträge keine Steuern zahlen. Im Antrag wirst Du nach der Anzahl der benötigten NV-Bescheinigungen gefragt. Hier solltest Du vorsorglich 2-3 Stück mehr anfordern, in den nächsten 3Jahren könnten eventuell weitere Banken bei Dir dazukommen. Kopien sind nämlich unzulässig.

    Bei den zu erwarteten Einkünften kannst Du auch etwas nach unten abrunden. denn das sind nur voraussichtliche Angaben.

    Gruß


    Altsachse

  • Wow! Vielen Dank für die schnelle Antwort @Altsachse! :)


    Wissen Sie zufällig ob ETF Kursgewinne unter Veräußerungsgewinne oder unter Investmenterträge nach Teilfreistellung zählen? [Zeile 41 u 42 des Antrags]

  • ETF-Kursgewinne sind keine Veräußerungsgewinne. Gewinne oder Veruste entstehen erst beim Verkauf.

    Ich habe Zeile 42 frei gelassen, weil ich keine Investmenterträge nach Teilfreistellung erwarte.

    Die Zeile 42 ist nach der neuen Steuerregelung nach 2018 neu dazugekommen. Ich denke mir etwas unüberlegt. Investmenterträge nach Teilfreistellung zahlt nur der, der auch Einkommensteuer zahlt. Habe ich keine Einkommensteuer zu zahlen, gibt es bei mir auch keinen Rabatt durch Teilfreistellung.

    Und immer bedenken, das sind Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen.

    Zu erwartende Zinsen bei Festgeld gebe ich immer an. Bei Fonds gebe ich grundsätzlich nichts an, weil ich ja im Vorhinein nicht abschätzen kann, wie sich der Fonds entwickeln wird, und ob ich Gewinne mitnehmen werde.

    Gruß


    Altsachse

  • Ach Mist ich habe mich nicht richtig ausgedrückt in der vorherigen Nachricht.


    Ich meinte -realisierte- ETF Kursgewinne. Diese liegen über den 801€ Sparer Pauschbetrag. Ca bei 1200€ aktuell.


    Zählen diese Kursgewinne unter

    -Veräußerungsgewinne

    oder

    - Investmenterträge nach Teilfreistellung


    Werden realisiert ETF Kursgewinne nicht irgendwie mit ~70% Besteuert? :/ Und zählt deshalb unter Teilfreistellung?


    liebe Grüße

    Thomas

  • Hallo Thomas7 ,

    ich denke mir fast, Du verwechselst hier was. Was Du in der Vergangenheit gemacht hast, ist zwar für Deine Steuererklärung relevant, für Deinen NV-Antrag brauchst Du das aber nicht angeben.

    Du kannst für Dein voraussichtlich zu versteuerndes Einkommen, gar keine realisierte Kursgewinne haben. Diese hast Du nur für die Vergangenheit. Hier wirst Du aber in die Zukunft gefragt. Du machst auch keine falschen Angaben, da Du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht entscheiden kannst, ob Du in den nächsten 3Jahren Fondsanteile mit Gewinn verkaufen wirst. Wenn Du in Zeile 41 einen kleinen Betrag einträgst, ist das sicher auch ok.

    Sollte das Finanzamt feststellen, Du müsstest aufgrund verkaufter Fondsanteile Steuern zahlen, so wird es die NV-Bescheinigung zurückfordern. Das ist dann der Fall, wenn Du mit Deinen Erträgen über den Grundfreibetrag kommst. Werbungskosten kommen auch noch dazu.

    Ich habe die NVB nun schon15 Jahre. Dabei ist es noch nicht zu einer Rückforderung gekommen.

    Das mit der Teilfreistellung ist so, dass bei der Zahlung von Kapitalertragsteuern der Gesetzgeber einen Rabatt gewährt. Bei Fonds mit über 51% Aktien sind das in der Regel 30% Rabatt. Wie hoch das bei Deinen Fond ist, findest Du in den Fondsunterlagen.

    Das betrifft Dich aber auch nur in der Vergangenheit.

    Für die Zukunft der nächsten 3 Jahre wirst Du aber voraussichtlich keine Kapitalertragsteuern zahlen. Also brauchst Du in Zeile 42 auch nichts einzutragen.

    Gruß


    Altsachse

  • Wirklich VIELEN DANK für ihre Hilfe und die ausführlichen Antworten. Echt klasse von Ihnen! Altsachse :)


    Ich habe die NV-Bescheinigung gerade abgeschickt und melde mich nochmal zurück sobald sich das Finanzamt zurückmeldet.

  • Bei welchen Brokern haben Sie bereits die NV-Bescheinigung eingereicht?

    Verfällt mein Freibetrag (Sparer Pauschbetrag) bei den Brokern , wenn diese die NV-Bescheinigung erhalten oder muss ich den eingestellten Freibetrag löschen?

  • Hallo Thomas7 ,

    Du kannst mich gern auch mit Du ansprechen.

    Die NVB gilt ohnehin erst ab 2021. Die NVB ersetzt den Freibetrag dahingehend, dass alle Erträge von Steuern freigestellt werden.

    Ich habe nur einen Broker, das ist ebase.

    Ich habe aber noch Anteile an einer Genossenschaftsbank und Festgeld bei einer weiteren Bank. Die haben alle von mir eine NVB bekommen.

    Mein Girokonto habe ich bei der Sparkasse. Die hat von mir keine NVB bekommen, weil ich dort keine Erträge erwarte.

    So, nun hoffe ich, dass auch Dein Finanzamt mitspielt. Wenn nicht, kannst Du Dir gern hier Rat holen.

    Viel Glück


    Altsachse

  • Mir ist da ein Fehler unterlaufen, das Wort "Kapitalertragsteuern" muß ersetzt werden durch das Wort "Abgeltungsteuern". Entschuldigung, aber ich zahle ja die Steuern nicht, da kann es schon mal zu Verwechslungen kommen.


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,

    nochmal vielen Dank für die Hilfe.

    Gerade kam die Post und auch ein Brief von dem Finanzamt - Ablehnung ihres Antrags. -.-


    Grund: „weil Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und daher zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.“


    Schade! :/

  • Jetzt stellt sich für mich die Frage: Kann ich ggf mit einer Steuererklärung die Steuern, gezahlt auf Kapitalerträge über dem Sparer Pauschbetrag, zurückfordern?


    Den Post habe ich gefunden:

    1. NV


    Grundfreibetrag: 9.408 € / 0,7 = 13.440 €

    + Pauschbetrag: 801 € / 0,7 = 1.144 €

    + Sonderausgaben (nur Basis)**

    -------------------------------------------------

    = Steuerfreibetrag (max. steuerfreies Einkommen)

    ==================================================



    2. Steuererklärung


    Grundfreibetrag: 9.408 € / 0,7 = 13.440 €

    + Pauschbetrag: 801 € / 0,7 = 1.144 €

    + Sonderausgaben (nur Basis)**

    Unterschied zu NV

    + Sonderausgaben (Sonstige)**

    -------------------------------------------------

    = Steuerfreibetrag (max. steuerfreies Einkommen)

    =================================================


    ___

    * Erhöhung des Freibetrags durch TFS-Anrechnung bei Gewinnen ausschließlich aus Aktienfonds

    ** Siehe Grafik: Verkauf und Rückkauf Aktien/Fondsanteile - Geldanlage - Finanztip Community

  • Kurze Antwort ja.


    Zu Deinen Rechnungen:


    Wie viel wurden denn auf die Kapitalerträge gezahlt? Ich lese was von 1.200 € Gewinn. Wurden da ungefähr 100 € Steuer abgezogen (1.200-801)*25%? Dann wären es bereits nach TFS 1.200 € Veräußerungsgewinn gewesen und vor TFS 1.200 / 0,7 = 1.714 € . Du schreibst aber was von Aktiengewinnen. Bei Aktien gibt es aber keine TFS. Dann wären es tatsächlich 1.200 € Veräußerungsgewinn gewesen. Führst Du ein Trading-Tagebuch - da müsste es sich daraus ja ergeben was es war?

  • Sorry, mit Kleingewerbe kenne ich mich leider nicht aus. Ich hatte nur selbsterzeugte Gartenprodukte verkauft, dazu hatte ich keine Erlaubnis benötigt. Der Gesetzgeber nannte das Reisegewerbefreie Tätigkeit. Darauf habe ich auch keine Steuern gezahlt. Die voraussichtlichen Einkünfte habe ich aber im NV-Antrag mit angegeben.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Kater.Ka,


    ich führe ein Trading Tagebuch und pflege alle Trades ordentlich in Portfolio Performance ein. :)


    Bisherige Erträge 2020: (realisierte Kursgewinne)


    ETFs: 1086,25€ , nach TFS —> 760,38€

    Zertifikate: 100,29€


    Summe 860,67€


    Steuern habe ich jetzt auf die 59,67€ Kursgewinne bezahlt richtig? ( 860,67€ - Pauschbetrag[801€] )


    & Die bezahlten Steuern kann ich mir dann mit der Steuererklärung zurückholen oder? Ich liege ja noch deutlich unter dem Grundfreibetrag von 9408€ pro Jahr.

  • Steuern habe ich jetzt auf die 59,67€ Kursgewinne bezahlt richtig? ( 860,67€ - Pauschbetrag[801€] )

    Entsprechend Deiner Angaben ja

    & Die bezahlten Steuern kann ich mir dann mit der Steuererklärung zurückholen oder? Ich liege ja noch deutlich unter dem Grundfreibetrag von 9408€ pro Jahr.

    ja insofern Dein Gewerbe und explodierende Gewinne am Kapitalmarkt Dich nicht über die 10 T€ + x heben ;)