Beitragsrückerstattung bei der HUK24 in 2021

  • Hallo zusammen,


    die HUK24 hat gestern per Mail folgendes mitgeteilt:


    "bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Menschen in Deutschland weniger Auto gefahren. Dadurch verzeichneten wir im April und Mai deutlich weniger Schadenfälle in der Kfz-Versicherung. Gerne beteiligen wir Sie an diesen Einsparungen mit einer Beitragsrückerstattung. So, wie wir es versprochen haben.


    Welche Voraussetzungen gelten dafür? Sie sind auch im kommenden Jahr mit Ihrem Auto oder Wohnmobil bei uns versichert - und in 2020 sind und bleiben Sie schadenfrei unterwegs. Um alles andere kümmern wir uns.


    Das Wichtigste in Kürze:


    Ist jetzt etwas für Sie zu tun?


    Nein, wir führen die Beitragsrückerstattung automatisch durch.


    Wie hoch wird Ihre Beitragsrückerstattung sein?


    Wie viel Geld Sie zurückbekommen, kann erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 berechnet werden. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 sein. Sie erhalten dann eine Nachricht von uns.


    Wann und wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?


    Wir werden die Summe, sobald diese im Frühjahr 2021 feststeht, auf Ihrer nächsten Rechnung oder Versicherungsschein für die Kfz-Versicherung gutschreiben. Dadurch verringert sich der zu zahlende Beitrag einmalig. Eine Überweisung oder andere Auszahlung ist nicht möglich."


    Habt ihr Erfahrungen mit einer Beitragsrückerstattung in der Kfz-Versicherung? Wie hoch ist diese evtl. schon einmal ausgefallen?


    Ich frage, da ja der Versicherungsvergleich für Kfz-Versicherung nun wieder ansteht.


    Viele Grüße

    Marco

  • Keine Erfahrung zu einer Rückerstattung aber ein Hinweis: Sofern Du Dein Kilometerkontingent nicht ausgeschöpft hast (Stufen sind 3, 6 ,9, 12, 15, 20, 25 Tkm) und dann für 2020 eine niedrigere Stufe reichen würdest kannst Du über den Online-Zugang die km für 2020 reduzieren und bekommst auch dafür Geld zurück.

  • Ist das rechtlich wohl so in Ordnung? Das ich dort Kunde bleiben muss, um eine Rückerstattung zu erhalten ?


    Viele Grüße,

    Virginia

    Ja, das frage ich mich gerade auch. Wenn sich der zuvor errechnete Beitrag für das Jahr aufgrund geänderter Bedingungen als zu hoch herausstellt, dann habe ich doch zuviel bezahlt in diesem Jahr. Also habe ich doch Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn ich dann kein Kunde mehr sein sollte. Im Gegenzug würde die Versicherung sicherlich auch den Beitrag im selben Jahr noch erhöhen, wenn zwischenzeitlich klar ist, dass auf einmal deutlich mehr Kosten entstehen. Da würden sie ja nicht bis zum nächsten Versicherungsjahr warten und es dem Kunden nachbelasten.

    In den Vertragsunterlagen steht dazu, dass sie jeweils um die Differenz anheben oder absenken müssen. Und dann: "Die Beitragsänderung wird mit beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.


    Kennt sich hier jemand aus?

  • Im Gegenzug würde die Versicherung sicherlich auch den Beitrag im selben Jahr noch erhöhen, wenn zwischenzeitlich klar ist, dass auf einmal deutlich mehr Kosten entstehen. Da würden sie ja nicht bis zum nächsten Versicherungsjahr warten und es dem Kunden nachbelasten.

    Nein, macht sie nicht, da Verträge einzuhalten sind. Lies dazu bitte nochmals den Abschnitt J Deiner Versicherungsbedingungen, aus dem Du zitiert hast. Hier geht es um das normale Verfahren, wie der Beitrag für das kommende Jahr berechnet wird. Ergibt sich dann eine Erhöhung hast Du ein Kündigungsrecht unabhängig von der normalen Kündigungsmöglichkeit zum 30.11.

    Ich interpretiere die Aktion so: Die HUK24 schüttet ohne rechtliche Verpflichtung den eingesparten Anteil gegenüber der Kalkulation 2020 aus. Die Tarife steigen für 2021 um den normalen Schadensbedarf ohne Coronaeffekt, bei mir liegt die erste Rechnung vor und da ist die Steigerung unter 1%.


    Das Versprechen der HUK Coburg lautet
    „Das Versprechen, dass wir unsere Mitglieder und Kunden finanziell an einer möglichen Kostenersparnis teilhaben lassen, die uns als Unternehmen durch weniger Schäden entsteht, geben wir aber bereits jetzt.“
    https://www.huk.de/presse/nach…ckgang-schadenfaelle.html


    Ob man daraus rechtlich etwas ableiten kann sofern man kein Kunde mehr ist mögen bitte die Rechtskundigen bewerten.

  • Vielleicht kann man das mit dem Verfahren der Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung vergleichen? Da wird Dir auch im Herbst des Folgejahres etwas zurückgezahlt, wenn Du im Vorjahr "schadensfrei" warst, aber auch nur, wenn Du dann noch bei der Versicherung bist. Das ist vertraglich so geregelt.


    Ich denke, dass die HUK bei ihrer freiwilligen Leistung großen Spielraum bei der Gestaltung hat und dass die Beschränkung auf Kunden die in beiden Jahren dabei sind, zunächst kaum zu beanstanden ist.


    Es gibt allerdings dann einen Beigeschmack, wenn ich bis zum möglichen Kündigungstermin 30.11. noch nicht weiß, wie hoch diese Erstattung sein wird. Dann kann ich den neuen Beitrag 2021 nicht sinnvoll mit anderen Versicherungen vergleichen und werde vielleicht von einem Wechsel in eine günstigere Versicherung abgehalten, weil ich eine höhere Rückzahlung von der HUk erhoffe.

  • Ich habe auf meine E-Mail die ich an HUK24 gesandt habe mit dem Verweis, dass ich ab dem 01.01.21. zur HUK-Coburg wechsle und anfragen möchte, ob eine Rückerstattung dann ausgeschlossen ist, folgende Rückmeldung bekommen:


    vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Beitragsrückerstattung.

    Leider können wir Ihnen aktuell noch keine konkrete Rückmeldung geben. Die endgültige Festlegung, ob es in der von Ihnen angesprochenen Konstellation eine Beitragsrückerstattung gibt, erfolgt erst im Frühjahr 2021.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Vielleicht interessant für den ein oder anderen.

  • Nochmal eine Frage zu dem Thema. Ich habe soeben über HUK24 ein Angebot erstellen lassen, so als ob ich Neukunde wäre. Und der Gesamtpreis liegt tatsächlich unter dem, was mir im Kundenportal angezeigt wird.

    Weiß jemand zufällig schon, ob diese Art der Aktualisierung der Tarife die Beitragsrückerstattung dann hinfällig macht?

    Ich kenne das von der normalen HUK, das man am Ende des Jahres nach den neuen Tarifen fragt, und man ggf. bei Umstellung etwas sparen kann. Aber man bleibt ja weiterhin Kunde bei der Versicherung.

  • Moin,

    eines unserer Autos ist auch bei der HUK24 versichert und wir haben ebenfalls die Email mit dem Hinweis der Beitragserstattung erhalten.

    Zuerst habe ich mich auch geärgert, dass man im Folgejahr weiterhin Versicherter bei der HUK24 sein muss, um in den Genuss der Erstattung zu kommen.

    Aber:

    1. ist es eine freiwillige Leistung der Versicherung. Wer zahlt, bestimmt. Ist halt so und machen andere Gesellschaften sicher auch.

    2. stelle ich gerade fest, dass man den Versicherungswechsel nicht nur an den harten Fakten wie der Beitragsersparnis bzw. dem Preis festmachen sollte. Sondern auch weiche Fakten wie z. B. den Ruf der Versicherung, das Verhalten im Schadenfall, die Qualifikation der Mitarbeiter, usw. betrachten sollte. Wir haben ja gerade das Vergnügen, dass uns jemand ins Auto (versichert bei der Allianz) gefahren ist. Und da habe ich gemerkt, wie groß doch die Qualitätsunterschiede in der Beratung und Bearbeitung durch den Mitarbeiter sein können.

    Als ich den Schaden bei der Allianz gemeldet habe, wurde ich durch den Mitarbeiter gleich umfassend beraten und aufgeklärt. Da hatte der erste Mitarbeiter der HUK24 am Telefon noch Informationsbedarf: er wusste zuerst gar nicht, in welcher Versicherungssparte er den Fall anlegen soll. Der zweite Mitarbeiter von der HUK24 hat das dann wieder durch super Aufklärung Wett gemacht.


    Ich wollte zuerst auch erst eine günstigere Versicherung wählen, bin aber davon ab. Bei uns macht der Beitragsunterschied rd. 40 €. Normalerweise hätte ich zugeschlagen, mein zweiter Vorname ist Pennypincher :D. Doch nach den gegenwärtigen Erfahrungen bleibe ich bei der HUK24, auch wenn ich nur die übliche Ersparnis durch die höhere Schadenfreiheitsklasse habe. Das ist für mich ok. Billig heißt nicht immer Günstig...


    Viele Grüße

    Alabama

  • Hallo zusammen,


    aufgrund des von Finanztip herausgegebenen Artikels

    https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/fahrleistung/

    habe ich meiner KfZ-Versicherung mitgeteilt, dass ich 2022 aufgrund eines siebenmonatigen Auslandseinsatzes deutlich weniger Kilometer gefahren bin als ursprünglich geplant bzw. geschätzt. So bin ich statt der angegebenen 15.000km nur 5.000km gefahren. Daher habe ich um rückwirkende Beitragserstattung für 2022 gebeten.


    Die Antwort meiner Versicherung (HUK24) war wie folgt: " Wir können die jährliche Fahrleistung nur für das laufende Versicherungsjahr sowie für Folgejahre ändern. Eine rückwirkende Anpassung der Fahrleistung für 2022 ist daher nicht möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis."


    Stimmt diese Antwort der HUK24 mit Eurer Erfahrungen bzw. Informationen überein oder müsste mir hier die HUK24 die Beiträge für 2022 entsprechend - auch rückwirkend - zurückerstatten?


    Danke schonmal vorab.


    The driver