Betriebliche Altersvorsorge

  • Hallo liebe Community,


    ich habe seit 2006 eine Rentenversicherung mit Überschussbeteiligung ( Entgeldumwandlung) laufen.

    Ich zahle monatlich 63€ vom Bruttolohn ein, mein Arbeitgeber zahlt bis dato nichts dazu.

    Die monatliche Rente soll ab 1.12.2048 197,49€ betragen. Alternativ kann ich mir eine Kapitalabfindung von 48425€ auszahlen lassen.
    Nun meine Frage, macht es Sinn die BaV in dieser Form noch weiter laufen zu lassen?
    Ab 2022 sollen Arbeitgeber bei Altvertägen ja zuzahlen müsssen.
    Evtl den Einzahlungsbetrag anpassen?
    Oder eher einen Neuvertrag machen, da seit 2019 diese vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen?
    Oder das Geld jetzt raus nehmen und ganz anders anlegen?

    Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiter helfen.
    Vielen Dank schön einmal für eure Antwortern.

  • Hmmmm...


    von der mtl. Rente wirst du dir in 28 Jahren vermutlich so viel oder wenig kaufen können, wie heute von etwa 85€.

    Die Kapitalabfindung wird dann vielleicht für einen Kleinwagen oder drei Urlaube reichen, mal mit böser Zunge gesprochen.


    Die Rendite - auf die Einzahlungen der Bruttobeiträge bezogen - liegt bei unter 1% und ist damit „unterirdisch“. Berücksichtigst du die Höhe der Nettobeiträge, sieht es geringfügig besser aus, aber lange noch nicht gut.


    Ich würde über einen Neuvertrag bei jährlicher Beitragszahlung und dem Höchstbetrag nachdenken.


    Den Altvertrag würde ich, wenn auch mit rechnerischem Verlust, liquidieren und den Betrag x in einen MSCI packen; in den kommenden 28 Jahren kann noch einiges passieren... im positiven Sinn.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Über welchen Betrag reden wir bei dem Höchstbetrag bei einem Neuvertrag?

    Die Idee den Betrag in einen Etf zu packen kam mir auch schon in den Sinn.

  • Auszug nach Tante Google:


    Der steuerfreie und der sozialabgabenfreie Anteil der bAV steigt 2020, weil sich auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhöht hat. ... 2020 beträgt die BBG 82.800 Euro West. Davon können Arbeitnehmer bis zu 4 % respektive 8 % ohne Abzug von Sozialabgaben und Steuern in ihre bAV einzahlen.


    Nachtrag zum „Liquidieren“ der alten BAV...

    Man kann sich auch erst einmal vom VU mitteilen lassen, wie hoch die Ablaufleistung zum Vertragsende bei Beitragsfreistellung wäre... und dann entscheiden. Auf die 2 oder 3 Wochen kommt es sicherlich nicht an.

  • Hallo Kamphans,


    den letzten Punkt können wir abhaken: Komplett aus dem BAV entnehmen kannst Du Dein Guthaben erst zum 1.12.2048 oder vielleicht etwas vorher, wenn Du davor schon Deine Altersrente beziehst. Du hast aber folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

    Weitermachen im alten Vertrag

    Alten Vertrag beitragsfrei ohne neuen Vertrag

    Alten Vertrag beitragsfrei behalten und neuen Vertrag parallel

    Kapital vom alten Vertrag in neuen Vertrag übertragen


    Wie gut ist der alte Vertrag? Ich komme auf eine jährliche Verzinsung von 1,8% bezogen auf den garantierten Ablaufwert. Also knapp Inflationsausgleich. Interessant erscheint der Verrentungsfaktor mit etwas über 40 (aus 10.000 € Kapital werden monatlich 40 € Rente). So ein Angebot bekommst Du heute nicht mehr.


    Durch die sozialabgabenfreie Einzahlung 750 € jährlich hast Du jedes Jahr 140 € weniger Einzahlung in die gesetzliche Rente, von denen Dein Arbeitgeber sonst die Hälfte übernommen hätte. Über den ganzen Vertragszeitraum 2006-2048 läppert sich da was zusammen. Ich würde über den Daumen peilen, dass Dir am Ende gut 40 Euro monatliche Rente dadurch entgehen. Wenn Du die in Deine Renditeberechnung einbeziehst, sieht es finster aus. Gut, das wird spätestens zum 1.1.2022 etwas besser. Aber kommen wir damit in Regionen, bei denen Du irgendwann sagst, das hat sich für mich gelohnt?


    Lass es mich mal so formulieren: Wenn Du der Spartyp bist, der mit einem ETF-Sparplan gut klarkommt (nicht zu ängstlich, nicht zu gierig und nicht ständig ans Guthaben gehend), dann wirst Du voraussichtlich mit dem ETF-Sparplan besser fahren.

  • Im Versicherungsschein ist ein Rückkaufswert von 8564,08€ zum 1.12.2020 angegeben.


    So wie das für mich alles klingt würde ich scheinbar mit einem Etf Sparplan besser fahren.

  • Aber ich werde mich auf jeden Fall wie von JDS empfohlen mal beim VD informieren was bei Beitragsfreistellung für eine Ablaufleistung rauskommt.