Dringend Verzicht auf Einrede der Verjährung rechtsverbindlich

  • Hallo Team und Mitstreiter,
    nachdem ich jetzt schon tagelang mit der Suchfunktion das Forum durchsuche und auch auf anderen Seiten nach dieser rechtsverbindlichen Form des Verzichts auf die Einrede der Verjährung suche, außerdem auch Gesetzestexte durchgelesen habe usw., ist mir immer noch nicht ganz klar, was tatsächlich bei Gericht Bestand hätte. Ich habe durchaus Verständnis für die Banken, die der Flut nicht hinterherkommen, andererseits müssten die auch für uns etwas Verständnis haben, dass die Zeit davon läuft und könnten dann die Briefe so verfassen, dass sie auch tatsächlich rechtskonform sind.
    Normalerweise muss dieser Verzicht unterschrieben sein. Aufgrund der hohen Aufkommen, die die Banken haben, ist es wahrscheinlich nicht möglich, sie zu unterschreiben. Ist also ein maschinell erstelltes Schreiben gültig vor Gericht? Manchmal unterschreibt ein Sachbearbeiter mit dem Hinweis "im Auftrag" usw. Wäre das gültig? Hat jemand evtl. bereits ein Schreiben erhalten, von dem er definitiv weiß, dass es gültig ist und könnte es hier einstellen? Das wäre super.
    Vitelen Dank im Voraus,
    Beste Grüße einstweilen
    Motto: dreimal werden wir noch wach, heißa dann ist Bankentag ;)

  • Hallo rainbow,


    ich habe gerade zufälligerweise noch einmal gecheckt. Irgendwie bekommt unsere Suchfunktion das mit einem Wort nicht hin...


    Wenn Du rechts oben nach "Einrede der Verjährung suchst", spuckt es Dir u. a. auch Beiträge von Mitgliedern aus, die die korrekte Formulierung enthalten.

  • Hallo Franziska,
    danke, wenigstens auf Dich ist Verlass ;)
    Ich habe schon alle Beiträge durch. Mein Problem ist, dass meiner Meinung nach das Schreiben der Postbank gerichtlich nicht verwertbar wäre. Da die Postbank jedoch weder telefonisch, noch per Fax oder E-Mail Rückfragen oder Einwände annimmt, bleibt mir keine Zeit mehr. Per Post käme das zu spät an. Das Ombudsverfahren fällt auch aus, da man nach deren Aussage noch nicht mit der Bank verhandelt haben sollte, bzw. wenn die Bank irgendwas zugesagt hat. Das hat sie zwar, aber nicht korrekt. Mahnbescheid oder Klage könnte auch nach hinten losgehen, da dann wieder auf eine Zusage verwiesen wird und sie deshalb nicht die Anwaltskosten usw. bezahlen müssen. Langsam reicht es mir, ich mache seit Tagen nichts anderes mehr.
    Grüße
    rainbow

  • Hier der Wortlaut:


    Sehr geehrte Frau ….,


    vielen Dank für Ihren Brief vom 17.11.
    (der Brief war vom 03. und nicht vom 17.!). Sie wünschen, dass wir
    Ihnen das Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite
    zurückzahlen. Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im
    Einklang.........


    Seit die Urteile bekannt sind, haben
    viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgeltes gebeten. Bitte
    haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell
    wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden
    wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich
    unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hierauf
    verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung –
    vorausgesetzt Ihr Anspruch war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht
    verjährt.


    Sobald geprüft, kommen wir auf sie
    zu.....


    Zu bemängeln wäre z. B. der Satz mit
    dem „positiven Ergebnis“


    Außerdem wird nur von der Gebühr
    gesprochen

  • Stimmt! Ohne konkrete Zusage einer Zahlung muss die Bank zunächst nicht zahlen.


    Verzichtet sie aber auf die Verjährung, kann man innerhalb der gegebenen Frist zumindest noch Ombudsmann & Co. einschalten, wenn es zu einer Ablehnung kommt.


    Also sowohl gut :thumbup: als auch schlecht :thumbdown:

  • Also, ich habe heute auch das Schreiben von der Postbank bekommen und denke, das geht soweit in Ordnung. Sie verzichten bis zum Abschluss ihrer Prüfung auf die Verjährung, das steht eindeutig drinnen. Das heißt ja dann für mich, wenn ich mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden bin, kann ich immer noch zum Ombudsmann oder Anwalt gehen.
    Mir reicht das eigentlich fürs erste. Da die Postbank auch schon einige ausgezahlt hat und zwar BG + Zinsen und das Schreiben heute tatsächlich so eingetroffen ist, wie telefonisch zugesagt, kann man, so meine bescheidene Meinung, bei der Postbank beruhigt sein.
    Andere Banken reagieren ja überhaupt nicht und denken nicht im Traum daran, solche Schreiben zu versenden.

  • Hallo, ich habe exakt das selbe Schreiben heute bekommen und habe auch so kleine Bedenken.


    Das Schreiben ist ohne Unterschrift, wo ich die Gültigkeit bezweifle.
    Auch lässt sich die Bank einen Spielraum für das komplette Jahr 2015.
    Auch wird nur auf die Bearbeitungsgebühr eingegangen, mit keinem Wort auf die Zinsen usw.


    Es steht noch in den Sternen, wie ich nun reagieren werde.


    Kenni

  • Ja, ich habe zum Glück noch gemerkt, dass die Norisbank bis Herbst 2006 eine AG war und den easyCredit nur vermittelte und rechtlich die Teambank nun zuständig ist..., diese Frist läuft bis Freitag in einer Woche.


    Ich werde nächste Woche mal die Verbraucherzentrale anfragen, denn ab übernächste Woche werde ich handeln müssen.


    Kenni

  • @rainbow


    Ich bin auch nur Betroffene, hab aber von der HVB folgendes Schreiben, zuerst als Mail, dann als unterzeichneten Brief erhalten:




    "Sehr geehrte Frau XXX,


    wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom XXX und Ihr Schreiben vom XXX betreffend der Erstattung des Berbeitungsentgeltes für den Abschluss eines Darlehensvertrages.


    Auf Grund der hohen Anzahl gleichartiger Kundenanfragen können wir nicht sicherstellen Ihr Anliegen bis Ende dieses Jahres abschließend zu bearbeiten.


    Damit sich hieraus für Sie keine Nachteile ergeben, sichern wir Ihnen in dieser Sache zu, dass wir uns bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung berufen, sofern Ansprüche nicht schon heute verjährt sind.


    Nach abschließender Prüfung kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu.


    Freundliche Grüße


    -------------------------------------------


    XXX


    Beschwerdemanagement


    XXX


    Customer Care Department Germany



    ... zumindest schreibt die HVB nichts von "nach positiver Prüfung" oder dass sie (nur) "gerechtfertigten Forderungen" nachkommen, sondern dass sie das "Anliegen" bearbeiten. Da sie sich auf mein Schreiben konkret beziehen, ist demnach die gesamte Forderung inkl. Zinsen "das Anliegen". Also... viell. ist der Text relativ optimal?

    • Offizieller Beitrag

    Denke ich auch

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Wir haben es gestern trotzdem dem Ombudsmann übergeben, da ist zumindest die Frist gewahrt. Richtig handeln werden wir dann ab Anfang nächstes Jahr, wenn bis dahin nix positives passiert.


    Da wir auch die Zinsen für die BG innerhalb des Vertrages wieder haben wollen, ist es für uns etwas schwierig es für einen Mahnbescheid auszurechnen, da die Zinsen in den eff. reingerechnet wurden. Ganz komisch.
    Für einen Anwalt stellte sich das Problem, wegen der Kostensache, weil wir im Vorfeld nicht wissen, inwieweit die Einrede doch Bestand hat.


    Kenni

  • -dringend-verzicht-auf-einrede-der-verjaehrung-
    Liebe(r) @ rainbow, du sprichst mir aus der Seele!!!! Je länger ich mit dem Thema befasst bin, desto unsicherer/verwirrter bin ich geworden...Zum Ablauf bei mir:
    als im Mai die ersten BGH-Urteile durch ALLE Medien gingen, habe ich nichts unternommen, da mir die 3-jährige Verjährungsfrist nach BGB bekannt war und meine Kredite ja aus 2005 und 2008 stammten...Als Ende Oktober die HAMMER-BGH-Urteile zur Verjährung kamen, hatte ich gerade 3-wöchigen Auslandsurlaub angetreten, konnte aus der Ferne nix tun...Am 14.11.2014 des Nachts zurückgekehrt, habe ich am 15.11.2014 flugs die Unterlagen rausgesucht, einen Musterbrief von einer Verbraucherchutz-Zentrale downgeloaded, dann eben 2 Anspruchsschreiben (pro Kredit eines) via Einschreiben mit RüSch unter Fristsetzung 28.11.2014 an die Postbank in Hannover gesandt (von dort kamen seinerzeit ja die Kreditzusagen/ Tilgungspläne...) Erst im Nachhinein -und nach nun intensiverer Beschäftigung mit dem Thema- ist mir aufgefallen, daß in meinem Musterschreiben nur sinngemäß stand: "fordere Bearbeitungsgebühr und zuviel gezahlte Zinsen auf Basis des Vertragszinses zurück"..
    Erst, nachdem ich mich durch den Volltext beider Urteile vom 28.10.2014 gequält hatte und
    in den einschlägigen Foren darüber las wurde mir klar, daß ich ja auch einen Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen habe, also jene 5% über dem Basiszinssatz seit Zahlung der Bearb.-Gebühr...
    An dieser Stelle habe ich mich auch ein wenig über die betreffende VerbraucherschutzZentrale geärgert, denn bei den späteren Recherchen war in den Musterbriefen der VSCHZs der sog. Nutzungsersatz immer schon mit eingearbeitet. Naja.
    Die gesetzte Frist lief also ab, keine Reaktion zunächst von der PoBa. Inzwischen hatte ich auf einer Anwaltsseite unter "Handlungsempfehlungen" gelesen, daß eine "Verjährungseinrede-Verzichtserklärung" nun das "A und O" sei, (weil manche Banken, so zB. auch die PoBa wohl zahlungsWILLIG seien, dem Ansturm nur eben nicht gewachsen seien...) Mit der Verzichtserklärung sei "man" aber in jedem Fall auf der "sicheren Seite"...
    Am 03. und 04.12.2014 erhalte ich dann –je mit Datum 01.12.2014– nachfolgend zitierte Schreiben (zu jedem Kredit eines) :


    Datum: 01.12.2014
    Betrifft: Ihr Wunsch nach Erstattung des
    Bearbeitungsentgeltes
    Kreditkonto: 123456789


    Sehr geehrter Herr X,
    vielen Dank für Ihren Brief vom 18.11.2014. Sie wünschen, dass wir Ihnen das
    Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite zurückzahlen. Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht – maßgeblich sind die BGH-Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13). Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelts gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung – vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt. Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
    Haben Sie den Kredit gemeinsam mit anderen Kreditnehmern aufgenommen? Dann teilen Sie uns bitte schriftlich mit, auf welches Girokonto wir die eventuelle Erstattung überweisen sollen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Kreditnehmer diesen Brief unterschreiben.
    Mit freundlichen Grüssen
    Ihre Postbank


    Will mich g'rad' entspannt zurücklehnen (da sind mir doch wenigsten Gebühr und zuviel gezahlte Zinsen sicher, näch?...), lese ich nun im Web auf den einschlägigen Seiten, daßeine Verzichtserklärung ohne Angabe der Dauer "für den A...sch" sei, ausserdem fällt mir dann selbst auf, daß im Schreiben nicht nur diese Angabe fehlt, sondern auch immer nur von der reinen Gebühr/dem Entgelt die Rede ist, nicht von den ebenfalls angeforderten, überzahlten Zinsen... [Vom Nutzungsersatz ganz zu schweigen, den hatte ich ja auch nicht explizit angefordert, hoffte, daß DIESER Anspruch evtl. aus der Angabe der relevanten Urteile abzuleiten sei...?]
    Also schreibe ich nun am 05.12.2014 nochmals die PoBa wieder mit EschrRüSch unter Fristsetzung 11.12.2014 an, sinngemäß: erste Frist ist abgelaufen, kein Geldeingang, aber euer komisches Schreiben erhalten... DIESES reicht mir nicht, will Genaues wissen und im Übrigen nun auch Forderung auf Herausgabe der Nutzungen...
    Forderungsaufstellung:
    Bearbeitungsgebühr
    zuviel bezahlte Zinsen
    Nutzungsersatz 5% ü. BasisZS
    Portoauslagen
    Gesamtforderung = XY
    ,
    wenn weder Geldeingang noch klar formuliertes Einrede-Verzichtsschreiben per 11.12.2014 vorliegt, dann sofort Klage*...
    Diese Frist ist ja inzwischen auch verstrichen; Verbraucherschutz-Vereine, Anwälte und Ombudsleute inzwischen hoffnungslos überlaufen, ich HABE keine andere Möglichkeit, mich "schlau" zu machen, als das Internet und das ebend mit der (möglicherweise ebend DOCH ???) drohenden Verjährung im Genick...
    *klitze-kleine Droh-Gebärde ;)


    Und aus dieser Verunsicherung heraus sowie mangels eines kompetenten Beistandes habe ich heute einen Antrag auf Mahnbescheid per Einwurfeinschreiben gestellt, und nicht mal DA kann ich sicher sein, ob dieser noch was ausrichtet, weil wenn Formfehler im Barcode-Verfahren, war/ist auch der "für'n A...sch"...
    Die dann in den sandgesetzten 32 EUR sind da noch das geringere Übel, bei einer bisherigen Forderung von gut 800 EUR... Bin inzwischen nur noch genervt, denn wenn das PoBa-Schreiben nun DOCH rechtswirksam ist (auch wenn meine Fragen, im Text rot unterlegt, BLEIBEN), habe ich jetzt die Kanone zum Spatzen-Schiessen gezückt, anyway, im Zweifel drohen mir Repressalien.... Bin seit über 32 Jahren (!) ein eigentlich zufriedener PoBa-Kunde, hätte mir aber auch gerade von DIESER mehr KLARHEIT gewünscht, wenn selbst Salamander Bank und FarGo Bank es hinkriegen, auf ihren Homepages/Faecesbook-Sites/im Fernsehen rechtsverbindliche Aussagen zu machen...


    Mir ist auch bis heute nicht ganz klar, warum zwischen den beiden relevanten BGH-Urteilen über 5 Monate liegen mussten... Denn dass es aufgrund der Abertausenden von betroffenen Verbrauchern und im Hinblick auf die extrem kurze Zeit -obendrein gekrönt von den Weihnachts- und Bank-Feiertagen-, zu diesem Tsunami kommen würde, war doch klar??? Und so wundert mich auch weder das absolut chaotische Agieren einiger Banken noch das ebenso chaotische Agieren einiger Verbraucher nicht, wenn ich mich evtl. auch zu den letztgenannten zählen muss... So, jetzt hab ich mir mal Luft gemacht und mir bleibt nur noch eine Frage an dich - rainbow- : hatte die PoBa bei dir auch keinen konkreten Termin für den Einrede-Verzicht genannt? Danke vorab für Auskunft...

  • Ich habe dasselbe Schreiben, nach Nachfrage bei der Verbraucherz. erhielt ich folgende Antwort:


    .... derVerzicht auf die Einrede der Verjährung ist in Ordnung und da
    hinsichtlich der Rückzahlung nicht von den Bearbeitungskosten sondern
    von dem Rückforderungsbetrag gesprochen wird, bezieht das unseres
    Erachtens die Nutzungsentschädigung mit ein. Allerdings können wir
    nicht sagen, ob das auch ein Richter so interpretieren würde. Ein Anwalt
    muss jetzt nicht eingeschaltet werden. Im Zweifelsfall hilft, ein
    kostenfreies die Verjährung hemmendes außergerichtliches
    Streitschlichtungsverfahren einzuleiten.


    Ich habe noch dazu folgendes gefunden und glaube das dies so anwendbar ist:


    Der BGH hat im Urteil vom 18.09.2007, Az.: XI ZR 447/06 entschieden, dass "ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung regelmäßig dahin zu verstehen ist, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt."



    Wenn du in der schriftlichen Forderung die Nutzungsentschädigung nicht forderst, zahlt die Bank dies nicht, aber du hast es durch den MB ja nachgeholt..


    Kenni

  • @Kenni


    Meinst du mich/meinen Beitrag?
    Jedenfalls vielen Dank für die Info, das mit der Verjährungshemmungswirkung ohne Datum wusste ich tatsächlich nicht...
    Aber von Rückforderungsbetrag ist in MEINER PoBa-Antwort ja leider nicht die Rede, nur von Bearbeitungsentgelt...
    Aber jetzt isses eh egal, der MB-Antrag ist raus, hoffentlich formgerecht und mein Dilemma bzgl. des ersten Poba-Schreibens habe ich denen ja mitgeteilt, wenn die meinen, das so stehen lassen zu müssen und die zweite Frist auch verstreichen lassen müssen se sich nicht wundern, daß der MB (vielleicht...) kommt...


  • Hallo Peppels,
    ich habe so die Schn.... voll. Ich habe das gleiche PoBa-Schreiben, noch dazu mit falscher Angabe über meinen Eingangsbrief. Ich finde es inzwischen eine Unverschämtheit, wie mit den Bürgern umgegangen wird. Alleine die Kosten für die zig Einschreiben mit Rückschein! Die Bank schreibt nur mit Normalbrief. Keiner ist fähig, einen formal einwandfreien Brief zu schreiben. inzwischen kennen sich schon die Rechtsanwälte nicht mehr aus, was gültig und was nicht. Ich leite jetzt überall ein Ombudsverfahren ein, in der Hoffnung, dass dieses wenigstens ankommt. Im neuen Jahr werde ich mich auf jeden Fall bei der BaFin beschweren. Wir sind doch inzwischen zu einer Bananenrepublik geworden!
    Beste Grüße
    rainbow

  • Nur EIN Beispiel, wie man unter den Betroffenen so richtig schön Unsicherheit und Verwirrung erzeugt:


    http://www.br.de/fernsehen/bay…t-gebuehren-bank-100.html


    Weg 2 – Sie holen sich Hilfe bei einem Ombudsmann Wer mit dem persönlichen Gespräch bei der Bank gescheitert ist, für den ist es sinnvoll sich an einen Ombudmann zu wenden. Die Beschwerde bei dem Ombudsmann hemmt die Verjährung. Sie müssen jedoch davor eine Ablehnung von ihrer Bank erhalten haben und diese auch belegen können. Da hilft Ihnen jetzt das Einschreiben mit Rückschein für den Musterbrief oder ein Zeuge, der beim Besuch bei der Bank zugegen war. ......


    VERSUS


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/
    Wenn Sie noch nicht tätig geworden sind
    Sind Sie bisher noch nicht dazu gekommen, Ihre Kreditbank anzuschreiben, haben Sie dazu jetzt noch die letzte Chance.Musterbrief und zeitgleich Beschwerde beim Ombudsmann – Grundsätzlich sollten Sie sich zunächst mit unserem Musterschreiben an Ihre Bank wenden. Da Ihr Schreiben aber allein die Verjährung nicht hemmt, sollten Sie zeitgleich eine Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann einlegen. Wie das geht, lesen Sie weiter unten. So können Sie kostenlos die Verjährung unterbrechen. Nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Banken können Sie sich direkt an den Ombudsmann wenden, ohne dass die Bank Ihr Anliegen oder Ihre Forderung vorher zurückgewiesen hat.
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    Kein Wunder, daß ich langsam abdreh' ...