Berufsunfähigkeitsversicherung CORONA

  • Hallo,

    vor dem Hintergrund einer mehrwöchigen, durch den Arbeitgeber angeordneten, Geschäftsreise in ein, durch das rki ausgewiesenes EU-Corona-Risikogebiet, habe ich folgende Fragen:

    Können im Schadensfall Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-, Risikoleben- und Kapitallebensversicherung verweigert werden, weil man sich ähnlich wie bei einer Reise in ein Kriegsgebiet, bewusst in Gefahr begeben hat?

    Wie verhält es sich während eines solchen Aufenthalts mit den Wochenenden oder anderer arbeitsfreien Zeit?


    Vielen Dank für die Unterstützung!

  • Pessimisten würden wohl antworten: Versuchen werden sie es...


    Die Argumentation müsste ja irgendwie in die Richtung laufen, dass Du Dich selbst vorsätzlich geschädigt hast; dies am besten in der Absicht, die Versicherungsleistungen zu erlangen. Das erscheint mir aber sehr weit weg.


    Aber vielleicht ist die Sache am Ende doch komplizierter? Man hält sich hier im Forum mit Antworten auffällig zurück.


    Gute Reise!

    Guido

  • Können im Schadensfall Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-, Risikoleben- und Kapitallebensversicherung verweigert werden, weil man sich ähnlich wie bei einer Reise in ein Kriegsgebiet, bewusst in Gefahr begeben hat?

    Ein Blick in die Versicherungbedingungen (Versicherte Leistungen, Ausschüsse) könnte aufschlussreich sein. Evtl. sind die Ausschlüsse hinsichtlich der „Pandemie“ nicht eindeutig; dann würde ich den Versicherer um schriftliche und verbindliche Auskunft bitten.

  • Wie verhält es sich während eines solchen Aufenthalts mit den Wochenenden oder anderer arbeitsfreien Zeit?

    Das Infektionsrisiko besteht nur an Arbeitstagen zwischen 07:30 und 18:30!


    Neeee... Blödsinn!

    Was möchtest du den wissen?

  • Sorry, aber das kann man abkürzen:

    Wenn wir von normalen durchschnittlichen Versicherungsbedingungen ausgehen, dann gibt es hier keine Einschränkung.

    Das scheitert in dem speziellen Fall bereits bei der Aussage EU-Land.

    Die Ausschlüsse beziehen sich auf Krieg und Terror - also Reisewarnungen mit Hintergrund Krieg und Terror und in ein solches Land, dass es in der EU auch nicht gibt, darf der Arbeitgeber niemanden schicken ... nur mal unter uns. Da leistet dann ja der Arbeitgeber, wenn etwas passiert .....

    Es gibt in Risikoleben und in BU (auch nicht in der PKV, wenn wir Auslandsreise-Krankenversicherungen außen vor lassen) regelmäßig keine Ausschlüsse für Pandemien oder Epidemien.

    Ein Blick in die Bedingungen unter Ausschlüsse hilft - geht ganz einfach und tut nicht weh!