Sozialabgaben bAV Direktzusagen bei jährlichen Kapitalzahlungen bzw. Raten

  • Hallo,

    die betriebliche Altersvorsorge ist ja in der Auszahlungspase beitragspflichtig für gesetzlich Versicherte. Abzüglich der ca. 159 Euro pro Monat.


    Eine Kapitalzahlungen wird durch 120 Monate geteilt und dann über 10 Jahre monatlich verbeitragt.

    Meine bAV ist eine Direktzusage aus einer Entgeldumwandlung. Ausgezahlt wird weder eine lebenslange Rente, noch eine Einmalzahlung, sondern 10 Raten über 10 Jahre, immer im Januar. Die einzelnen Raten stehen fest. Sind das 10 Monatsraten, 10 Kapitalzahlungen oder eine Kapitalzahlung in 10 Raten?

    Beim letzteren würden Zahlungen verbeitragtverbeitragt, die man erst komplett in bis zu 9 Jahren erhält. Beim Tod sind spätere Raten zudem weg. In der Praxis bliebe nach Steuern und 10 x ca. 18 % Kranken- und Pflegekasse von der Auszahlung im ersten Jahr nichts übrig und man müsste sogar draufzahlen.


    VG

  • Hallo.


    Sehe ich das richtig, dass der Bescheid der Krankenkasse noch nicht vorliegt? Da sollte im Normalfall alles detailliert beschrieben sein, zudem wäre der durch Rechtsbehelf überprüfbar.


    Spontan würde ich es so sehen, dass bei jeder Jahreszahlung das 12-fache des Freibetrages bzw. der Freigrenze zur Anwendung kommt und mit diesen Modifikatoren der zu zahlende Beitrag ermittelt wird. (Allerdings komme ich gerade vom Häckseln aus dem Garten, vielleicht bin ich noch in der falschen Denke.)