Kreditgebühren Immobilienfinanzierung

  • Hallo,


    ich habe 2007 eine vermietete Immobilie erworben. Dabei gab es in einer Anlage zum Kreditvertrag die Vereinbarung Gebühren für Wertermittlungen und Auslagen zu zahlen. Insgesamt waren das 2 Mal 300,00€ pauschal. Jetzt habe ich das Geld inkl. Zinsen von der Sparkasse zurückgefordert und eine ablehnende Antwort erhalten. Begründung: Die BGH Entscheidungen vom 14.5. (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) gelten nur für Privatkredite und nicht für Immobiliendarlehen mit Festzinsen. Das hatte ich aber in den Finanztip Q & A's ander verstanden. Die Sparkasse hat unmissverständlich ausgedrückt nicht weiter verhandlungsbereit zu sein. Lohnt es für mich hier weiter zu machen oder habe ich das falsch verstanden?


    Mit freundlichen Grüßen


    Bernhard

  • Unsere Rechtsexpertin ist der Ansicht, dass sie zurückforderbar sind. Allerdings sieht die Bank das wohl nicht so (wahrscheinlich weil Immokredite bisher nicht als "Standard" angesehen werden).


    Fazit: Lohnen kann es sich, aber die Zurückholung der Gebühren wird nicht einfach werden.


    Übrigens: Das gilt für einige "Gebührenkategorien". Wir werden da wohl noch einiges an Rechtsstreits erlebn.

  • Hallo an alle,


    mal eine ganz andere Frage (oder gehört das in einen anderen Thread): :whistling: :?:
    Neben den Bearbeitungsgebühren habe ich auch die Wertermittlungsgebühr von meiner Bauspark. zurückgefordert.
    Falls ja, gibt es darauf von den Banken irgendwelche Reaktionen?

  • Hallo,


    2006 haben wir ein Bauspardarlehen von der BHW erhalten. Abschlussgebühren i.H.v. 1% haben wir bezahlt. meine Frage geht nun in Richtung Wertermittlungsgebühr, ist diese nun verjährt oder sollte ich den Versuch starten und die Bank wegen einer Rückerstattung anschreiben? Wie stehen da die Chancen? Gibt es Verjährungsfristen?

  • Hallo Funda,


    wenn die Wertermittlungsgebühr erstattungsfähig sein sollte, wofür vieles spricht, ist der Erstattungsanspruch sehr wahrscheinlich dennoch bereits verjährt.


    Normalerweise gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, hier also wohl 2006. Auf die Kenntnis von der Rechtswidrigkeit einer Gebührenklausel der Bank kommt es für den Fristbeginn grundsätzlich nicht an. Bei den Kreditbearbeitungsgebühren hat der BGH nur deshalb die dreijährige Verjährungsfrist erst Ende 2011 beginnen lassen, weil er selbst in der Vergangenheit Kreditbearbeitungsgebühren ausdrücklich für rechtmäßig erklärt hat und deshalb eine frühere Klageerhebung für Kunden unzumutbar gewesen sei. (Daneben galt allerdings die Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.)


    Wertermittlungsgebühren hat der BGH hingegen soweit ersichtlich nie ausdrücklich für zulässig erklärt, sodass insoweit der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist wohl nicht hinausgeschoben war und Ihr Erstattungsanspruch daher schon Ende 2009 verjährt sein dürfte. Wenn Sie die Bank anschreiben, wird diese sich mit Sicherheit auch auf die Verjährung berufen.


    Gruß
    Torsten