Hallo,
ich habe 2007 eine vermietete Immobilie erworben. Dabei gab es in einer Anlage zum Kreditvertrag die Vereinbarung Gebühren für Wertermittlungen und Auslagen zu zahlen. Insgesamt waren das 2 Mal 300,00€ pauschal. Jetzt habe ich das Geld inkl. Zinsen von der Sparkasse zurückgefordert und eine ablehnende Antwort erhalten. Begründung: Die BGH Entscheidungen vom 14.5. (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) gelten nur für Privatkredite und nicht für Immobiliendarlehen mit Festzinsen. Das hatte ich aber in den Finanztip Q & A's ander verstanden. Die Sparkasse hat unmissverständlich ausgedrückt nicht weiter verhandlungsbereit zu sein. Lohnt es für mich hier weiter zu machen oder habe ich das falsch verstanden?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard