Reparierte Waschmaschine hat nach kurzer Zeit denselben Fehler

  • Liebe Community,


    ich habe mir vor ca. einem Jahr eine gebrauchte Waschmaschine gekauft. Miele, machste nix falsch, dachte ich.


    Vor ca. einem halben Jahr weigerte sie sich dann, zu laufen, sonderte stattdessen nur kurz ein gruseliges Kreischgeräusch ab, anschließend blinkten diverse Lämpchen. Habe dann den örtlichen Fachhändler mit Reparaturbetrieb gebeten, das zu reparieren, da es sich wohl/angeblich nur um ein Elektronikbauteil handelte und man für den Preis kein Billigst-Neugerät gekriegt hätte, und erst recht keine Miele. Das war Ende Mai, und seit heute macht sie exakt das Gleiche wieder. Die Frage wäre, ob man bei so einem Fall eine Art Garantie hat.

    Noch zur Vermeidung von Zweifeln: Die Garantiezeit für dieses Gerät ist und war zum Zeitpunkt der Reparatur abgelaufen; die Reparatur wurde zwar durch einen Fachbetrieb, aber nicht durch einen reinen Miele-Fachbetrieb durchgeführt (obwohl die glaube ich schon auch Miele verkaufen), und die Maschine ist bei mir (Singlehaushalt) auch weiß Gott nicht im Dauereinsatz.

    Ich möchte also wissen, ob bei einer Selbstzahler-Reparatur irgendwelche Rechte bestehen, wenn nach kurzer Zeit bzw. geringer Nutzung der exakt selbe Fehler erneut auftritt, insbesondere wenn dieser Fehler kein Verschleißteil betrifft. Danke!


    Jörg

  • Wenn ich mich nicht irre, nennt sich das Sachmangelhaftung oder Gewährleistung. Wenn der erneut aufgetretene Fehler der gleiche ist und das gleiche Bauteil den Geist aufgegeben hat, ist der Rep.-Betrieb wohl in der Haftung.

    Frag halt mal freundlich nach, wie der Elektrolurch das sieht.

  • Hallo Ceranfeld, die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Reparaturen. Ich finde hierzu leider nur einen Schnipsel dazu bei Helpster. (Unter den Suchworten landet man sonst immer nur auf den Seiten, die erklären dass im Rahmen der Gewährleistung eine Nachbesserung in Form von Reparatur erfolgen kann. Das hattest Du aber nicht gefragt.) Lesen Juristen hier mit, die das mit Hand auf dem BGB bestätigen können?


    Zitat Helpster: "Für durchgeführte Reparaturen gilt stets die gesetzliche Gewährleistung für zwei Jahre. Tritt ein Defekt nach den erfolgten Reparaturen auf, so muss die Werkstatt nachbessern."


    Und weiter: "Die Werkstatt kann dies allerdings vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Lesen Sie dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach. Sie können dann nur ein Jahr lang die Nachbesserung fordern. Die Werkstatt muss dann für Transport-, Arbeits- und Materialkosten aufkommen."


    https://www.helpster.de/garant…aterialkosten%20aufkommen.


    Selbstverständlich kann der Händler zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung freiwillig zusätzlich noch eine weitergehende Garantie auf seine Reparaturleistungen geben.