Liebes Forum,
Aktuell bin ich Studentin und arbeite an der Uni als Werkstudentin innerhalb der erlaubten 20 Stunden im Monat. Im Moment habe ich eine zusätzliche, reguläre Teilzeitstelle (50%) ins Auge gefasst, die ab Dezember beginnt. Allerdings weiß ich nicht, ob sich das finanziell lohnen wird. Ich würde gerne folgendes wissen:
1) Ist es korrekt, dass die Steuerklasse VI ausschließlich auf den Zweitjob anfällt?
2) Meine Werkstudententätigkeit liegt zeitlich vor der (besser bezahlten) Teilzeitstelle - ist es dann möglich die Teilzeitstelle "normal" zu besteuern und die Werkstudententätigkeit als Nebenbeschäftigung & Steuerklasse VI zu werten?
3) Sollte Steuerklasse VI für die Teilzeitstelle anfallen, da diese als zweites aufgenommen wurde, kann ich die Steuerklasse wechseln, sobald die Werkstudententätigkeit beendet ist (März) bzw. bekomme ich das Geld für die Monate mit einem einzigen Job nach der Steuererklärung zurück?
4) Zahlt man bei Steuerklasse VI unabhängig vom Einkommen immer 50-60% Steuern?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!