Steuerklasse VI

  • Liebes Forum,


    Aktuell bin ich Studentin und arbeite an der Uni als Werkstudentin innerhalb der erlaubten 20 Stunden im Monat. Im Moment habe ich eine zusätzliche, reguläre Teilzeitstelle (50%) ins Auge gefasst, die ab Dezember beginnt. Allerdings weiß ich nicht, ob sich das finanziell lohnen wird. Ich würde gerne folgendes wissen:


    1) Ist es korrekt, dass die Steuerklasse VI ausschließlich auf den Zweitjob anfällt?


    2) Meine Werkstudententätigkeit liegt zeitlich vor der (besser bezahlten) Teilzeitstelle - ist es dann möglich die Teilzeitstelle "normal" zu besteuern und die Werkstudententätigkeit als Nebenbeschäftigung & Steuerklasse VI zu werten?


    3) Sollte Steuerklasse VI für die Teilzeitstelle anfallen, da diese als zweites aufgenommen wurde, kann ich die Steuerklasse wechseln, sobald die Werkstudententätigkeit beendet ist (März) bzw. bekomme ich das Geld für die Monate mit einem einzigen Job nach der Steuererklärung zurück?


    4) Zahlt man bei Steuerklasse VI unabhängig vom Einkommen immer 50-60% Steuern?


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

  • Hallo Sabine,


    wie sieht es denn bei Dir mit der Krankenversicherung aus? Wenn Du derzeit noch familienversichert bist, würdest Du mit dem zusätzlichen Job das Werkstudentenprivileg wohl verlieren und müsstest Dich selbst versichern.


    Ich bin keine Sozialversicherungsfachkraft und kann es nur etwas vereinfacht ausdrücken:


    Das System mit den Steuerklassen soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer monatlich ungefähr das steuerlich passende Nettogehalt ausgezahlt bekommen, so dass sich (zumindest aus dem Arbeitseinkommen) keine Nachzahlung ergibt, aber auch nicht während des Jahres wesentlich zu viel Steuern einbehalten werden. Das führt normalerweise dazu, dass für einen "normalen" Arbeitnehmer immer eine kleine Steuererstattung herauskommt. Besonderheiten gelten für Verheiratete, die vom Ehegattensplitting profieren und sich in den Steuerklassen III, IV und V bewegen und für das zweite "richtige" Arbeitsverhältnis (also zweimal kein 450 € Job). Weil der zweite Arbeitgeber nicht weiß, wie hoch Dein Einkommen beim ersten Arbeitgeber ist, wird bei der Steuerklasse VI sicherheitshalber der höchstmögliche Lohnsteuerabzug angenommen und keine Freibeträge abgezogen.


    Du bekommst dadurch in vielen Fällen zunächst erheblich zu wenig netto ausgezahlt. Wie bei allen Steuerklassengeschichten wird das aber über den Lohnsteuerjahresausgleich mit der Steuererklärung ordentlich ausgerechnet und Du bekommst das zu viel abgezogene Geld zurück.


    Es ist zweckmäßig, den besser bezahlten Job in Steuerklasse I zu haben und den Nebenjob in VI.


    Viele Grüße, Guido