betriebliche Altervorsorge

  • hallo community,

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    auf grund einer kapitalauszahlung einer betrieblichen altervorsorge habe ich jetzt jahrelang die beiträge zu KV und PV zurückzahlen müssen.

    ich habe gehört , ab 01.01.2020 gilt eine neue regelung, so das mir die für 2020 bereits gezahlten beiträge erstattet werden müssen und weitere zahlungen ( gesamtlaufzeit der rückzahlung wären ja 10 jahre) nicht mehr geleistet werden müssen.

    ist das so richtig ?

    mfg

    p.klein

  • Hallo.


    Ganz so einfach ist es nicht.

    Aufgrund einer Freibetrags- bzw. Freigrenzenregelung wird weniger an Beitrag zu zahlen sein.

    Die Krankenkasse wird die entsprechenden Beiträge neu berechnen und dabei auch bisher zuviel gezahlte Beträge verrechnen.


    Soll alles automatisch gehen. Im Zweifel einmal bei der Krankenkasse nachhaken.