Unfallversicherung - Was genau zählt als Unfall

  • Hallo liebe Community,


    ich stelle mir seit einiger Zeit die Frage, ob ich meine Unfallversicherung behalten soll, oder nicht (ich habe ebenfalls eine BU abgeschlossen). Dabei stellt sich für mich die Frage: Was zählt überhaupt als Unfall? Wann zahlt die Versicherung? Ich habe meiner Versicherung die konkrete Frage gestellt:


    Wenn ich Mountainbike fahre und einen selbst verschuldeten Unfall habe (ich rutsche auf schlammigem Boden aus und verliere im Zuge dessen ein Bein), zählt das dann als Unfall? Oder muss der Unfall wirklich fremd verschuldet sein (also ein Baum fliegt direkt auf meinen Weg und ich crashe mit dem Mountainbike nur deswegen)?


    Die Antwort war folgende:


    In § 16 der Versicherungsbedingungen wird der Unfallbegriff wie folgt definiert:



    § 16 Was ist versichert?


    3. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.



    Jeder Fall muss im Einzelnen konkret bewertet werden.



    Ich werde aus dieser Antwort nicht wirklich schlau.. Was zählt denn nun als von außen auf meinen Körper wirkendes Ereignis? Reicht es aus, wenn ich ausrutsche und mir an irgendwelchen Felsen oder so das Bein abreiße, oder muss da wirklich ein "fremdverschulden" im Spiel sein (umstürzender Baum etc.)?


    Danke schon mal für eure Hilfe! :)


    Viele Grüße


    Oliver

  • Hallo.


    Ein Unfall setzt kein Fremdverschulden voraus. Auch ein "Ich wische den Boden, rutsche dabei aus und breche mir die Gräten" ist ein Unfall.


    Ab einem gewissen Maß an Leichtsinn könnte man die "Unfreiwilligkeit" der Gesundheitsschädigung hinterfragen.

    (Es gibt ja auch Leute, die sich in betrügerischer Absicht an Versicherungen wenden.)


    Das von plötzlich Außen auf den Körper wirkende Ereignis bedeutet, dass keine Krankheit nach und nach die Schädigung verursachen oder ich mir den Bänderriss beim Auf-der-Couch-Sitzen zuziehen darf.

  • Moin Oliver,

    mach‘s nicht komplizierter als es ist. Wenn du dich - selbstverständlich unfreiwillig - mit deinem MTB auf den Apfel legst und du dadurch eine Gesundheitsschädigung erleidest, tritt der Versicherungsfall ein. Punkt. Wird dann ein Krankenhausaufenthalt nötig und ist ein Krankenhaus-Tagegeld versichert, zahlt das VU Tagegeld und ggfs. auch Genesungsgeld.

    Wirst du durch den Unfall Invalide, zahlt das VU entsprechend dem Invaliditätsgrad eine Versicherungsleistung... also einen Prozentsatz der Versicherungssumme für den Invaliditätsfall.


    Mit dem umstürzende Baum hat das nix zu tun... und auch nicht mit Fremdverschulden. Angenommen der Baum schlägt dir einen Arm oder ein Bein kaputt... auch dann zählt dies als Unfall gemäß der Definition.

    Auch bei einem etwaigen Fremdverschulden muss dein VU leisten... allerdings bestehen dann ggfs. Möglichkeiten, den Verursacher in Regress zu nehmen.


    Ich bin kein Jurist! Das Geschriebene ist lediglich meine Interpretation deines Anliegens. Für die Richtigkeit schließe ich jegliche Haftung aus.


    Bleib gesund!

  • Hallo Olimiz,


    ich finde es gut, dass Sie sich mit dieser Frage beschäftigen. Wie meine Vorschreiber schon betont haben, am Unfall muss irgendetwas (z.B. Baum, nasser Fußboden) oder irgendjemand (die Faust) außerhalb Ihres Körpers beteiligt sein. Die Einwirkung muss unfreiwillig erfolgt sein (Abgrenzung zur Selbstverstümmelung). Die Frage ist relativ klar und da gibt es im Schadenfall auch kaum Diskussionen.


    Das Streitpotential liegt in einem anderen Punkt. Wenn das Unfallgeschehen bei einem einigermaßen gesunden Menschen nicht zu den Folgen geführt hätte, wird behauptet, eine vorhandene Vorerkrankung wäre ganz oder überwiegend ursächlich für das Unfallbild. Beispiel der Sturz einer alten Dame mit Osteoporose führt zum Oberschenkelhalsbruch. Ein gesunder Mensch hätte sich ein paar blaue Flecke zugezogen. In solchen Fällen wird die Leistung manchmal ganz versagt, manchmal reduziert. Vom Grundsatz ist das in der Rechtsprechung auch so anerkannt. Über den konkreten Einzelfall kann man immer streiten und der Streit kann lange dauern und nervenzehrend sein.


    Deshalb ist meine ganz persönliche Meinung, mit zunehmendem Alter und einigen Wehwehchen wird die Unfallversicherung immer unsinniger. Solange man im Berufsleben steht, ist eine gute BU wesentlich wichtiger. Die Abwägung muss aber selbstverständlich jeder für sich treffen.


    Gruß Pumphut

  • Wenn Amateure etwas Komplexes diskutieren, dann geht das ganz oft am Kern des Problems vorbei!

    Das Beispiel mit dem nassen Boden - da wäre ich vorsichtig ...... Stichwort "Eigenbewegung"!

    Es gibt den Unfallbegriff:

    Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

    Dann gibt es den erweiterten Unfallbegriff
    :

    erweiterten Unfallbegriff“. Darunter fallen einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, wie z.B. eine erhöhte Kraftanstrengung. Wenn dadurch an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird der Unfallbegriff als erfüllt angesehen.


    Dann gibt es sonstige Erweiterungen, wie z.B. Insektenstiche, Kinder, die Putzmittel trinken, etc.

    Dazu kommen weitere Erweiterungen, wie Unfälle als Folge von Bewusstseinsstörungen .....

    Für das Thema der Vorerkrankungen gibt es den Begriff der Mitwirkung - das ist ein großes Handicap, wenn es nicht positiv geregelt ist.
    Da gibt es verschiedene Formen und Anwendungen ... das ist oft unterschiedlich geregelt.

    Es gibt keine pauschale Aussage dazu, was versichert ist und was sinnvoll ist. Man muss schon die AUB des jeweiligen Vertrages lesen und sich ggf. Beratung einkaufen oder einen Vermittler aufsuchen.