Hohe Einmalzahlung in gesetzliche oder private Rentenversicherung?

  • Hallo,


    ich bin neu hier im Forum und finde trotz Suche nicht wirklich eine passende Antwort zu folgendem Thema:


    Ich habe in diesem Jahr eine hohe Abfindung bekommen, auf die entsprechend viel Steuern anfallen. Über eine Einmalzahlung in die DRV könnte ich daher sehr viel Steuern zurück bekommen (Ausnutzung des Freibetrags für Altervorsorge von ca. 45.000-50.000 € in 2020 für Verheiratete).
    Da mir die zukünftige Rentehöhe etc. (in ca. 12 Jahren) nicht unbedingt sicher erscheint und auf die Rente zudem auch noch Steuern gezahlt werden müssen, ist u.U. eine private Rentenversicherung vorzuziehen.
    Ich dachte hier an die DEBEKA Chance Invest (Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Fondskomponenten). Hier meine Fragen:

    1. Gilt eine Einmalzahlung in diese Art der Versicherung auch als Vorsorgeaufwendung im steuerlichen Sinne? und
    2. Werden hier später auch Steuern und/oder hohe Verwaltungsgebühren fällig?


    Wäre super wenn sich da jemand auskennt

  • Hallo.


    Disclaimer: Ich bin kein Angehöriger der steuerberatenden Berufe, daher im Zweifel dort Rat suchen.


    Die Einmalzahlung in eine private Vorsorge ist im Rahmen des Höchstbetrages von 1.900/2.800 Euro steuerlich absetzbar, allerdings ist der Betrag vorrangig durch die Krankenversicherungsbeiträge auszuschöpfen.


    In der Nachsteuerbetrachtung steht die DRV nicht schlecht da, es entspricht jedoch regelmäßig nicht der Erwartungshaltung, dass von dort ein verlockendes Angebot kommt.

  • Wenn ich keine Ahnung vom Frikadellenbacken habe, aber gerne welche backen möchte, frage ich einen Koch nach Rat... nicht den Friseur ?


    Hier (private Vorsorge und Steuern) geht‘s ja nicht um Centbeträge; da wäre es doch angebracht, einen qualifizierten Steuerberater zu fragen. Auch wenn dessen Rat etwas kosten wird, dürfte sich der Aufwand lohnen.

  • JDS: Dass das hier ein Forum ist und keine Steuerberatung, ist mir schon klar. Aber der Sinn eines Forum ist es ja, sich mit Leuten auszutauschen, die vielleicht schon mal ähnliche oder gleiche Probleme hatten.


    Ich freue mich also auf weitere informative Antworten, wie z.B. die von Referat Janders:

    Ich hoffte eine private Rentenversicherung hätte hier den gleichen Status wie die gesetzliche Rentenversicherung --> nämlich Altersvorsorge und würde somit auch die gleichen steuerlichen Vorteile genießen.


    Hat vielleicht schon jemand eigene Erfahrungen zu dem Thema gesammelt?

  • Dass das hier ein Forum ist und keine Steuerberatung, ist mir schon klar. Aber der Sinn eines Forum ist es ja, sich mit Leuten auszutauschen, die vielleicht schon mal ähnliche oder gleiche Probleme hatten.


    Hallo logiman,


    natürlich ist das Forum zum Austausch von Erfahrung und Ansichten da; dies wollte ich mit meiner pragmatischen Empfehlung auch gar nicht in Frage stellen!


    Dann drücke ich dir mal beide Daumen, dass du weitere, konkrete und verwertbare Informationen bekommst.


    Schönes Wochenende

    John

  • Hallo, sog. Rürup-Rentenversicherungsbeiträge oder normale Rentensversicherungsbeiträge (wie sie der Arbeitgeber vom laufenden Lohn abführt) und Rentenausgleichszahlungen sind steuerlich dieselben Vorsorgeaufwendungen. D.h. aber auch, dass sie sich bezüglich des steuerlichen Höchstbetrages substituieren. Bei einer Rentenausgleichzahlung (höherer Rürupzahlung) ist daher immer zu schauen, wieviel in dem Jahr schon z.B. über den Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.

    In meiner steuerlichen Abfindungsberatung prüfe ich zudem immer was die steuergünstigste Variante ist: a) Rentenausgleichszahlung/Rürupzahlung in Eigenregie oder b) Rentenausgleichszahlung mit hälftiger Steuerfreiheit (aus der Abfindung) oder c) welche steuerliche Auswirkungen die gleiche Zahlung in eine Betriebsrente (über die Vervielfältigungsregelung) hätte. Das ist immer vom Einzelfall abhängig. Aber bei Rürup ist natürlich voraussetzung, dass man auch ein gutes (günstiges) Produkt findet, möglichst ohne Abschlusskosten. Einfach ist es, wenn der Abfindungsempfänger so etwas schon hat und regelmäßig bespart. Dann kann er hier einfach bis zum maximal geförderten Wert die Zahlungen der Folgejahre vorziehen.