Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen

  • Hallo ich habe ein Förderdarlehen für einen Hauskauf bei der ISB beantragt. Ich habe dann eine Zusage sowie zwei Exemplare des Darlehensvertrags erhalten, mit der Bitte ein Exemplar zu unterschreiben und zurückzuschicken.


    Da der Eigentümer von dem Haus sich aber inzwischen leider für einen anderen Interessenten entschieden hatte, habe ich den Darlehensvertrag selbstverständlich nicht unterschrieben. Ich habe dann der ISB per Email mitgeteilt, dass ich aufgrund der Entscheidung des Eigentümers das Darlehen absagen muss.



    Eine Woche nach meiner Mitteilung habe ich folgenden Brief von der ISB erhalten:


    <<Sehr geehrter Herr XYZ…….


    Sie haben uns darüber informiert, dass der Ankauft des Objekts nicht zustande kommt und Sie das ISB-Darlehen in Höhe von 135.000 € nicht in Anspruch nehmen möchten. Wir nehmen den Verzicht an.

    Für die Bearbeitung des Antrags ist ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1% der Darlehenssumme, mind. 250€, zu entrichten(siehe Hinweise und Erklärungen im Antrag). Wir bitten Sie, das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1350€ bis zum…… auf unser Konto zu überweisen.>>




    Im Antragsformular steht unter Hinweise und Erklärungen die folgende Klausel


    <<Für die Bearbeitung des Antrages ist ein einmaliges Entgelt in Höhe von 1,0 % der Darlehenssumme, mindestens 250 EUR, zu entrichten. Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Antrages bei der ISB und gilt auch bei einem Darlehensverzicht. Die ISB wird das Entgelt in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten>>



    Ich habe dann Fragen:


    Ist bei dem geschilderten Sachverhalt wirklich ein Darlehensverzicht?

    Ist die o.g. Klausel zulässig?

    Muss ich wirklich das Bearbeitungsentgelt bezahlen?


    Liebe Grüße

    Mike





  • Ja genau ISB ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

    Was ich unterschrieben habe war das Antragsformular.

    Ich habe den Sachverhalt mit der Sachbearbeiterin telefonisch besprochen und sie meine ich muss bezahlen.

  • Ich habe den Sachverhalt mit der Sachbearbeiterin telefonisch besprochen

    Sachberarbeiterin der ISB? oder der durchleitenden Bank? Deiner Hausbank? sonstiger Kreditvermittler?


    Denn das "Bearbeitungsgeld" ist für deren Aufwand zur Durchleitung gedacht inkl. Ausfallrisiko während der Gesamt laufzeit.

  • Die Förderung habe ich direkt bei der ISB beantragt. So habe ich auch den Sachverhalt mit der Sachbearbeiterin der ISB telefonisch besprochen.

    Meine Hausbank hat nichts damit zu tun.

  • Guten Morgen,

    in dem Schreiben der Bank wird darauf hingewiesen,daß in dem Antrag(!!) auf die Folgen der Nichtanspruchnahme des Darlehens hingewiesen wurde.

    Durch Deine Unterschrift hast Du Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Folgen bestätigt.

    Das bedeutet,daß Du zahlungspflichtig bist.

    Ich würde unter Darlegung des Sachverhalts(einschl.beweiskräftiger Dokumente)der Umentscheidung des Eigentümers dem Vorstand der Bank dergestalt schreiben,daß es sich um einen Härtefall handelt und Du um eine Kulanzregelung ersuchst.

    Und bitte:

    Laß in diesem Fall Telefon und eMails sein,denn diese helfen Dir beide nicht.