Elternunterhalt

  • Hallo,

    ich habe den Artikel zu Elternunterhalt gelesen. Ich lebe im Ausland (USA) und habe kein Einkommen, da ich seit 10 Jahren Hausfrau bin. Ich habe gemeinsame Konten mit meinem Ehemann, das Geld ist aber alles das Geld meines Mannes. Beide Elternteile leben noch, ich habe aber mit einem meiner Elternteile (diese sind seit jahrzehnten geschieden) bereits seit über 10 Jahren keinen Kontakt. Auch Sparguthaben habe ich nicht. Wie läuft das da ab? Kann ich von Sozialamt aus Deutschland belangt werden, obwohl ich ja kein eigenes Einkommen oder Ersparnisse habe?

  • Wenn Du den Artikel meinst https://www.finanztip.de/elternunterhalt/ - dann steht die Antwort da schon drin:


    "Eltern müssen in der Regel nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn sie selbst auf Sozialhilfe angewiesen sind. Seit Januar 2020 müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB XII)."

  • Zum Thema Elternunterhalt bei einem Verdienst von über 100.000 € je Jahr.


    Die Frage ist dann nur, in welcher Höhe sie dann bezahlen müssen. Ich verdiene etwas mehr als 100.000 € je Jahr. Das Sozialamt hat im Juni berechnet, dass ich deswegen bis zu 1500€ je Monat zahlen kann. Ich habe daher alle Zahlungen an das Sozialamt eingestellt und argumentiert, dass dies gegen den grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz verstößt. Ebenso habe ich auf die Düsseldorfer Tabelle verwiesen, Abschnitt D:

    Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:

    Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen.

    Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung

    unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

    (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten.


    Das Sozialamt hat bis jetzt noch keine Klage eingereicht und mir auch noch keine sonstige neue Berechnung geschickt.

  • Weil das Sozialamt langsam arbeitet.


    Wenn es nur knapp über 100k sind, z.B. Arbeitszeit reduzieren, auf Firmenwagen verzichten.


    Kein Gericht wird mit dieser Argumentation den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehen. Man müsste eher so argumentieren, dass die alte Regelung besser war. Die 100k Grenze ist willkürlich und jemand mit 80k oder 90k Brutto kann im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit ebenso für seine Eltern aufkommen. Das ändert dann nichts an der Zahlungspflicht, aber man kann wenigstens anderen Leuten ans Bein pinkeln, die sich dank der Neuregelung einen faulen Lenz machen.

  • alles ein ziemlicher Mist, das mit dem Unterhalt. Auf der einen Seite kann man erwarten, dass die Kinder, die von den Eltern profitiert haben, für sie zahlen - auf der anderen Seite ist es total ungerecht. Richtig wäre, wenn jeder einen gewissen maximalen Anteil seines Gehaltes zahlen muss.

    Sehr unfair sind die Tabellen, nach denen der Geldbetrag berechnet wird, den man fürs Alter sparen kann. Ich habe da auch das Problem, dass ich viel auf der Bank habe und auch noch ein Haus, aber fast keine Rente bekommen werde. Brauche also das Meiste mal für mich selber. Habe schon Pläne gemacht, das Arbeiten nach hinten zu verlagern, hinein in die Rente, um es tief zu halten.


    Allerdings ist das nun obsolet, weil genau das Elternteil, das sich schon vor 15 Jahren von der Familie verabschiedet hat und für das Unterhalt gezahlt werden hätte müssen, da es das Geld mit vollen Händen ausgegeben hat und keine Rücklagen fürs drohende Heim gelassen hat, um mich, den Abtrünnigen, der zu seiner Mutter gehalten hat, zu bestrafen, seit nun schon 4 Monaten nicht mehr unter den Lebenden.


    Manchmal spielt einem das Schicksal einen Streich. Hätte es kein Corona gegeben, hätte ich Einnahmen gehabt, um 5 Jahre Heimkosten zu zahlen.

    Vielleicht sollte man sich nicht so viele Gedanken machen, manche Probleme lösen sich von ganz alleine und es gibt völlig neue!