Fahrradversicherung über Hausratversicherung

  • Liebes Forum, ich möchte unsere bestehende Hausratversicherung (HUK24) um eine Versicherung gegen Fahrraddiebstahl ergänzen. Beim Lesen der Versicherungsbedingungen fiel mir folgende Klausel auf: "wir leisten nur wenn der Schadenort mindestens 10 km Wegstrecke vom nächstgelegen Wohnsitz des berechtigten Fahrers entfernt ist". Da fast alle Fahrten unserer Familie, bei denen das Rad außerhalb unserer Wohnung angeschlossen wird, innerhalb dieser Distanz sind, wäre diese Versicherung für uns nutzlos. Da ich mich jetzt nach einer alternativen Hausratversicherung umsehen will die Frage: Ist das eine übliche Klausel auch bei anderen Versicherungsgesellschaften? Ich möchte mich nicht durch das Kleingedruckte diverser Versicherungen arbeiten. Falls jemand Erfahrung damit hat, welche Gesellschaft empfehlenswert ist wäre ein Hinweis sehr nett. Vielen Dank.

  • Ich habe unsere Räder über die Generali versichert, in unbegrenzter Höhe, wenn ich unterwegs bin müßen die Räder wenn sie nicht im Gebrauch sind abgeschlossen sein, nachts im Keller verschlossen sein, sonst ist mir nichts bekannt.

  • Hallo Matte , willkommen im Finanztip-Forum.


    Habe mir die Versicherungsbedingungen angesehen - Stand 01.10.19. Dort sehe ich die 10 km Grenze nicht.


    Auf der Homepage steht unter dem Diebstahlschutz noch ein Fahrradschutzbrief, das ist eine Unfall- und Pannenhilfe. Dort steht dann die Einschränkung von 10 km, das ist analog zu solchen Angeboten im Kfz-Bereich. Dafür gibt es separate Bedingungen ebenfalls mit der 10 km-Grenze.


    Bitte beides noch mal sorgfältig lesen, vielleicht verschwindet dann das Problem.

    https://www.huk24.de/content/d…en/2019/husb119_10_19.pdf

    https://www.huk24.de/content/d…rief/BB_FSB2020_08.20.pdf


    meag

    Diese Bedingungen hier sind besser, weil die Kellerpflicht nicht enthalten ist.

    Habe ich schon erwähnt, dass ich Generali-Hasser bin ...

  • Hallo Matte

    Da ich mich jetzt nach einer alternativen Hausratversicherung umsehen will die Frage: Ist das eine übliche Klausel auch bei anderen Versicherungsgesellschaften? Ich möchte mich nicht durch das Kleingedruckte diverser Versicherungen arbeiten.

    der Standard zum Thema Fahrraddiebstalhl ist beim GDV in der Klausel PK 7110


    https://www.gdv.de/resource/bl…ereinbart-werden-data.pdf


    definiert.


    Es ist allerdings so, dass viele Versicherungsgesellschaften davon abweichen, meistens zugunsten der Versicherungsnehmer. Wenn Sie aber einen genauen Vergleich haben wollen, gibt es nur zwei Möglichkeiten, eigener Fleiß oder einen Versicherungsvermittler dafür bezahlen.


    Gruß Pumphut

  • Im allgemeinen bieten die Versicherer 2-3 unterschiedliche Leistungsniveaus an .

    Meine Hausratversicherer z.b. Normal , Basic für sparsame mit reduzierten Leistung, Premium mit mehr Leistung, Premium Plus mit noch mehr Extras


    Gerade Fahrradabsicherung ist hier stark unterschiedlich abgesichert.

    HUK 24 ist eben sehr preiswert aber eben nur teilweise leistungsstark.

    Man kann nicht beides haben Maximale Leistung bei minimalen Kosten.


    https://www.test.de/thema/fahrradversicherung/

    https://www.test.de/Vergleich-…versicherungen-5205101-0/