Scheidung Zugewinne

  • Hallo,


    ich habe zum Thema Scheidung und Finanzen eine Frage. Soweit ich verstanden habe, werden Erbschaften und Schenkungen bei einer Scheidung dem Zugewinnanteil (also dem Geld, was zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt werden muss) nicht angerechnet. Erste Frage: Wie definiert sich denn eine Schenkung und was ist Voraussetzung, damit etwas als ein Schenkung anerkannt wird. Zweiter Punkt, nehmen wir mal an ich habe eine Schenkung oder Erbe als Geldbetrag erhalten. Dies würde ja nicht in die Zugewinne einfließen. Meine Frage: Lege ich das Geld als ETF an und lasse es laufen, werden die "Zinsen" oder Gewinne wahrscheinlich dem Zugewinnanteil zugerechnet. Genauso wie Zinsen aus Festgeldanlagen. Ist das richtig. Und wenn ja, wird dieses Geld zwischen den Partnern 50/50 aufgeteilt. Richtig?

  • Schenkung, hier stellt sich die Frage ob an eine Einzelperson (z.B. vorgezogenes Erbe) oder an das Ehepaar (z.B. Grundstück zur Hochzeit durch einen Elternteil).

    Zinsen sind Zugewinn und wird im Ergebnis (ohne weiteres) 50/50 aufgeteilt (=in der Ehe erwirtschaftet) - richtig.

    Definiert hätte ich mal gesagt, Schenkung = Leistung ohne Gegenleistung.

    Hier wird m.W. in der Praxis oft und ausgiebig gestritten. Gerade wenn die Schenkung bspw. nahe der Vermählung (= i.d.R. als Schenkung an das Ehepaar gesehen) erfolgte. Letztlich sicher ist man meines Wissens nur mit einem Ehevertrag (notariell). In wie weit nicht notarielle Verträge oder bspw. Verwendungszwecke des Schenkenden etwas helfen kann ich leider nicht beantworten.

    Beste Grüße!