Direktversicherung Widerspruch

  • Ich habe seit 2006 eine Direktversicherung in Form einer Fondsgebundenen Rentversicherung, in die regelmäßig eingezahlt wurde. Sie wurde mittlerweile auf den 3. Arbeitgeber übertragen. Bezuschusst vom Arbeitgeber wurde sie nur am Anfang (4 Jahre). Mein derzeitger Arbeitgeber wäre bereit mir die Versicherung zu übertragen, da er selbst eine andere baV anbietet und nur diese bezuschusst (ist wohl ab 2022 hinfällig, oder?). So könnte ich zumindest theoretisch widersprechen.

    Kann ich so der Versicherung widersprechen?

    Auf was muss ich bei der Übertragung achten?

  • Nein, ich könnte den Vetrag durch Übertragung vom Arbeitgeber selbst halten. Nur so könnte ich versuchen zu widersprechen. Der Vertrag wird vom derzeitigen Arbeitgeber schon länger geführt, der aber nichts dazu gibt. Mein letzter Jobwechsel ist 4 Jahre her. Der Vertrag wurde aber mal von 2006-2010 bezuschusst.

  • Aus eigener Erfahrung:

    Übertragung der BAV von Alt-AG auf Privat umfasst nicht zwangsläufig das Recht auf Widerruf.


    An den Vertragswert kommts Du egal ob

    -privat weitergeführt oder

    -weiter vom AGs befüllt oder

    -beitragsfrei


    nicht vor Renteneintritt.