Betreuung von FA nur als Haushaltsnahedienstleistung anerkannt

  • Hallo zusammen,

    Ich stelle schon einige Jahre eine Minijobberin als Babysitter ein. Ein paar Jahre lang wurde sie uns vom FA unter Kinderbetreuung berücksichtigt.

    Letztes Jahr hat das FA sie mir komplett vom als haushaltsnahe Dienstleistung umdeklariert (-->geringe Erstattung). Wir haben leider nciht geschafft, rechtzietig Widerspruch einzulegen. Ich hatte die Vermutung, es könnte damit zu tun haben, dass die Kids älter werden und sie nicht mehr so eng betreut werden müssen (das älteste ist nun 12).

    Letztes Mal habe ich einen Teil als HH-Hilfe und einen Teil als Kinderbetreuung angegeben und wieder wurde alles umdeklariert.

    Wie kann man den Widerspruch begründen? Sei kümmert sich hauptsächlich um die Kinder (Hausaufgabebetreuung, kocht wenn wir spät arbeiten, hilft mit der Koordination der Aktivitäten usw.) und manchmal bügelt sie.


    Viele Grüße