Abfindung

  • Meine Firma hat mir zum 31.12.20 gekündigt, geht um meine Abfindung.


    Die Hauptsumme , das bestimmt meine Firma, wird ratierlich ab 1.1.21 in 76 raten monatlich ausgezahlt.

    2 Positionen a 42 T€ und 80 t € kann ich mir eInmalig zB 2020 (mit dem Gehalt) oder 2021 auszahlen lassen, alternativ auch ratierlich.

    Da die Hauptsumme monatlich fließt, soll Lt Personalabteilung keine Chance auf 1/5 Regelung bestehen.

    Trifft das zu?

    Falls ja: was ist steuerlich sinnvoller: Abfindung komplett ratierlich ab 2021, Einmalzahlungen 2020 auszahlen lassen zusätzlich 100 T € Gehalt oder 2021 zzgl. 66 T€ pA ratierliche Abfindung?

  • ... es gibt einige wenige, qualifizierte Steuerberatungsgesellschaften, die dich hierzu verbindlich beraten können! Einige beraten sogar vorab, also bevor der AG „tschüss“ sagt, welcher Weg (individuell unterschiedlich) der günstigste ist.

    Falls du hier keine befriedigende Information erhältst, kann ich dir einen Ansprechpartner per pers. Nachricht zukommen lassen.

  • Ich verstehe die Aussage "keine Chance auf Fünftelregelung" nicht. Wenn Dein AG Dir anbietet, alles auf 76 Monatsraten verteilt zu zahlen, verteilt sich die Steuerlast doch sogar auf 7 Jahre.


    Du musst allerdings überlegen, dass bei der komplett verteilten Zahlung Du im Schnitt 122.000 € für gut drei Jahre liegen lässt. Deine Rendite sind die möglicherweise geringeren Steuern. Ob Du überhaupt Steuern sparst hängt vor allem davon ab, ob Du einen neuen Job annimmst und wie hoch die sowieso monatlich laufenden Zahlungsanteile sind. Wenn Du damit zusammen schon an den Spitzensteuersatz kommst macht es steuerlich sowieso keinen Unterschied und die Rendite ist 0 %. Ansonsten musst Du rechnen und Dir überlegen, mit welcher Rendite für eine eigene Geldanlage Du vergleichst. Das sollte eigentlich auch noch ohne Steuerberater gehen.


    Nur der Vollständigjeit halbr: Wenn Du Angst hast, dass der Arbeitgeber in den nächsten Jahren in ernsthafte Nöte kommt solltest Du das Geld lieber sofort nehmen!

  • Das kann man wirklich nicht pauschal beantworten. Die monatliche Zahlweise ist jedenfalls nicht fünftelungsschädlich, sondern dass die Zahlungen über eine Dauer von mehr als 12 Monaten erfolgen.

    Für solche Fälle frage ich immer alle weiteren Einkünfte und geplante EInkünfte ab. Dann kann man rechnen, ob eine Einmalzahlung günstig ist oder eine ratierliche. Außerdem kann man dann erst sagen, für welches Jahr eine solche Einmalzahlung den steueroptimiertesten Effekt hat. Weitere Beiträge zu diesem Thema hab ich auf meiner Website in diversen Blogbeiträgen verfasst (http://steuern-werner.de/).