Hallo,
ich möchte in Genossenschaftsanteile einer Volksbank investieren, beii denen laut Satzung die Nachschusspflicht bzw. Haftsumme das dreifache des Geschäftsanteils entspricht. Angeblich soll die Nachschusspflicht bei Genossenschaftsanteilen ab 01.01.2022 generell komplett abgeschafft werden, da es innerhalb der EU nur in Deutschland die (Sonder-)Rechtsform der e.G. gibt.
Kennt jemand diese geplante Regelung und mir dazu eine Quelle nennen?