Anteil des Arbeitgebers zur freiwilligen Krankenversicherung?

  • Hallo,

    zum 1. Januar 2021 tritt evtl. Arbeitslosigkeit ein, ich bin derzeit privat krankenversichert und somit auch mein Kind (studiert und ist seit 1. Okt 2020 gesetzlich versichert / GKV, kostet bei der TK 105 EUR monatlich).

    Bislang beteiligte sich mein AG mit ca. EUR 368 monatlich an den Gesamtkosten der PKV für mich und meine Tochter.

    Muss der Arbeitgeber auch die Kosten der GKV meiner Tochter tragen? Denn die letzte Abrechnung war um ca. EUR 110 vermindert?

    Oder müsste nun meine Frau, die in der GKV ist, ihrem AN mitteilen, dass unsere Tochter über ihre Gehaltsabrechnung laufen soll?

    Familienversicherung bei der GKV fällt vermutlich aus, oder?

    Vielen Dank.

  • Die Tochter studiert und ist in der GKV - die Tochter hat mit dir nichts mehr zu tun!

    Sie unterfällt ab 01.10.2020 der KVdS!

    Beitrag 105,05 Euro mtl. bei der TK - ab 23 und kinderlos 106,93 Euro (Stand 2020)! Das ist KVdS bei der TK!

    Ab 01.01.2021 bei Arbeitslosigkeit und Einkommen unter JAEG dann Familienversicherung!

    Entweder bei der Frau, wenn sie auch die Mutter ist!

    Auch bei Dir, wenn Du versicherungspflichtig wirst!

    Bei Befreiung natürlich nur bei der Frau, die Mutter ist - wenn Ü55 plus Faktorenerfüllung regelmäßig dann auch!

    Von Befreiung würde ich aber abraten!

    ABER:

    1. der AG meldet da gar nichts! Das meldet man schon bitte selbst und zwar bei der GKV!

    2. einen AG-Zuschusss gibt es für Beiträge der Tochter in der GKV nicht!

    P.S.: ich werde keine Nachfragen beantworten .... DANKE!

  • In der GKV kann die Tochter sich generell familienversichern oder selbst versichern.

    Familienversicherung ist bis 25 Jahre (Alter des Kindes) möglich. Hier zahlt keiner mehr dafür, auch nicht der Arbeitgeber. Das wäre also auch über die Frau (in der GKV) möglich.

    Ist die Tochter selbst versichert, so ist sie, wie der Name sagt selbst versichert, und der Arbeitgeber der Eltern zahlt nichts hierfür.


    Ich denke, generell zahlt der Arbeitgeber der Eltern in der GKV nichts für die Krankenversicherung der Studenten.

  • Ein Arbeitgeber zahlt nicht die Beiträge der Kinder, wenn diese sich selbst versichern:


    In der gesetzlichen und freiwilligen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber den Arbeitgeber-Prozentsatz (aktuell 14,6 % plus 1/2 Zusatzbeitrag).

    Wenn das Kind eine eigene Studenten-Versicherung hat, hat der Arbeitgeber da nichts mehr mit zu tun. Er zahlt dann nicht die Studenten-Versicherung der Kinder.


    In der privaten Versicherung zahlt der Arbeitgeber max. den 1/2 Beitrag bzw. max. den Höchstbetrag der Beiträge. Allerdings nur der Leistungen, die einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

    Hierfür gibt es extra Bescheinigungen der PKV für den Arbeitgeber.

    Wenn hier Kinder mit aufgeführt sind, zahlt der Arbeitgeber auch den hälftigen Betrag. Die PKV prüft hierbei, ob die Kinder Zuschussfähig sind. Wenn sich Kinder selbst versichern (müssen) fallen sie aus der PKV und somit gibt es hierfür keinen Zuschuss mehr.