Hallo Bahnfahrer, wenn nicht innerhalb der 15 Minuten nach Eurem gebuchten Abfahrtsbahnhof der reservierte Platz eingenommen wird, erlischt der Anspruch und der Platz ist für Jedermann verfügbar. Reisende, die bei Zustieg zuerst den Speisewagen aufsuchen, ohne ihren Platz vorher sichtbar mit Kleidungsstücken oder ähnlichem zu belegen, haben nach den Beförderungsbestimmungen der DB ebenfalls schlechte Karten. Auch beim zwischenzeitlichen Verlassen während der Fahrt muß der eigene Platz mit persönlichen Gegenständen markiert werden. Und aufgepaßt: Wenn Ihr von der DB aufgefordert werdet, durch Bauarbeiten Euren gebuchten Zustieg nach hinten zu verlegen, also eine Station später zuzusteigen, ist die Platzreservierung ebenfalls dahin. In meinem Fall wurde mir empfohlen, nicht in Hannover, sondern eine Station später in Göttingen den Zug zu nehmen. Da ich mich auskannte, nahm ich einen früheren Anschluß für nach Hannover. In meinem gebuchten Zug stellte ich auf diese Situation den Schaffner zur Rede, der mir darauf hin bestätigte, daß ich keinen Anspruch auf meinen reservierten Platz gehabt hätte.
Ich hoffe nun, daß unsere FT-Redaktion dieses mit in der Rubrik Bahnreiserecht einbezieht, damit diese Info nicht irgendwann einmal vergessen und verloren geht.