Bargeld und Währungstausch für Lebenspartnerin von einem Konto aus

  • Hallo,


    ich habe einen etwas komplizierten Fall und würde mich gern informieren, ob das alles soweit sauber ist, oder mir aus Finanzamt Sicht etwas vorgeworfen werden kann.


    Ich bekomme regelmäßig von meiner Lebenspartnerin Bargeld zur Einzahlung auf mein Konto, welches wir nach Thailand auf ihr Konto dort überweisen, da wir ggf. unsere Rente dort verbringen möchten.


    Sie selbst hat kein deutsches Bankkonto. Mit ihrer unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis wollten sie bereits drei Banken nicht aufnehmen. Daher hat sie mit ihrem Chef vereinbart, dass sie bar ausgezahlt wird. Mit mtl. Lohnzettel, Abgaben Krankenkasse und Lohnsteuerbescheinigung etc. ist für sie alles soweit OK.


    In unserem Haushalt ist sie dann für die Ausgaben zuständig, die man bar erledigen kann und ich für die ganzen Fixausgaben. Dennoch spart sich bei ihr regelmäßig Bargeld an.

    Das zahlen wir dann auf mein Konto ein und ich überweis es meist am selben Tag noch auf ihr Konto nach Thailand.

    Ist sowas kritisch und kann mir als Einkünfte unbekannter Herkunft ausgelegt werden, obwohl mir das Geld ja nicht selbst gehört?


    Wenn das nicht schon kompliziert genug ist: Haben manche Kolleginnen von ihr noch weniger die Möglichkeit sich Geld in die Heimat zu überweisen. Daher bekommt meine Freundin meist von ihnen kleinere Barbeträge (100 - 300 EUR) und überweist den entsprechenden THB Betrag auf deren Konten in Thailand. U.a. auch, um Überweisungsgebühren zu sparen. (ähnlich Sammelbestellungen, die man früher mit Freunden gemacht hat, als es noch keinen kostenlosen Versand gab ;) )


    D.h. die Bareinzahlung von meiner Freundin umfasst neben Ersparten aus ihrem eigenen Lohn und Trinkgeld noch die Beträge ihrer Arbeitskollegen.


    Wir reden hier von Beträgen von 5.000 € mtl.

    Manchmal auch 2 mal 5.000 € im Monat, die dadurch über mein Konto laufen.


    Ich will wie gesagt vermeiden, dass mir da irgendwas vorgeworfen wird. Ich kann nur nirgends eine Information finden, ob man das steuerlich/finanzrechtlich machen darf oder nicht.


    Mir liegen lediglich Infos vor, dass man Bareinzahlungen bis 15.000€ nicht angeben muss und Auslandsüberweisungen bis 12.500 € nicht gemeldet werden müssen. Und da liegen wir ja m.E. ohnehin darunter.


    Vielen Dank für eine Antwort und Grüße

    Chris

  • Moin Chris,


    wie schaut es denn mit einem Basiskonto aus?

    Wenn du für Dritte quasi wie ein Treuhänder Gelder vereinnahmst und sie weiterleitest, solltest du dir die AGB zu deinem Konto ansehen. Normalerweise werden Konten „auf eigene Rechnung“ geführt.


    Unabhängig davon würde ich genau Buch führen und deine Partnerin bitten Bargeldeinnahmen zu quittieren (Betrag, Datum, Namen). Dann kann es keine Streitigkeiten mit den Freundinnen geben und dir kann niemand Deals mit Graugeld unterstellen.

  • Hallo Chris,


    offensichtlich will hier fast niemand das heiße Eisen anfassen.


    Als absoluter Laie habe ich bei Ihrer Schilderung ein verdammt schlechtes Gefühl. Ihre Überweisungen könnten sehr schnell als Beihilfe zur Geldwäsche aufgefasst werden. Ich würde alle Hebel in Bewegung setzten, damit Ihre Lebensgefährtin ein Konto in D bekommt. Und einmal eine ganz dumme Frage, warum kann der Chef nicht einen Teil des Lohnen auf das thailändische Konto Ihrer Lebensgefährtin überweisen? Ist ihm die Barzahlung auch lieber?


    Zu dieser Frage sollten Sie sich sehr ausführlich durch einen steuerlich bewanderten Anwalt beraten lassen. Das kann das Forum hier nicht leisten.


    Alles Gute und Gruß


    Pumphut

  • Als absoluter Laie habe ich bei Ihrer Schilderung ein verdammt schlechtes Gefühl.

    Gefühle haben mit diesem Thema nix zu tun.

    Es ist auch egal, ob Chris die Gelder überweist, die seine Partnerin einsammelt, oder seine Partnerin einen Teil ihres Gesparten und Gelder von Freundinnen überweist.

    Es muss geklärt werden, was in den AGB zur Kontoführung auf eigene Rechnung geregelt ist. Im Zweifel bei dem kontoführenden Geldinstitut nachfragen.

    Bargeld ist nicht zwangsläufig Graugeld und ebensowenig so dreckig, dass es gewaschen werden muss.

    Der Onkel von der Wurstbude und der Italiener anne Hauptstraße nehmen auch jede Menge Bargeld ein und zahlen (einen Prozentsatz davon) bar aufs Konto ein. Von Chris unterscheiden sie sich durch ihre gewerbliche Tätigkeit.

    Wenn Chris und seine Partnerin Buch führen, darf es keine Probleme geben!


    Im Idealfall besorgt sich seine Partnerin ein eigenes Konto... und die Freundinnen tun dies auch. Lest einfach mal die Bestimmungen zum Basiskonto!

  • Ich will wie gesagt vermeiden, dass mir da irgendwas vorgeworfen wird. Ich kann nur nirgends eine Information finden, ob man das steuerlich/finanzrechtlich machen darf oder nicht.

    In den AGBs der Bank ist das bestimmt untersagt. Würd mich auch wundern wenn das nicht früher oder später beim Geldwäschebeauftragten der Bank landet - dass heißt nicht, dass das was Du da treibst in letzter Konsequenz strafbar ist.

    Da der wirtschaftlich Berechtigte und der Kontoinhaber nicht identisch sind geh ich davon aus, dass bei Bemerkung dein Kreditinstitut auf dich zukommen wird. Ferner mutmaße ich, dass das bei weiterem Praktizieren zur Kontokündigung führt.

    Vielleicht findet man hier noch mehr zu dem Thema:


    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html


    https://www.verbraucherzentral…s-ist-ein-basiskonto-7897

  • Hallo Scube,


    ich würde ebenfalls das Basiskonto als die richtige Lösung für Deine Partnerin und deren Kollegen vorschlagen.


    "Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto), auch (...) Geduldete." Der von Pan123 verlinkte Artikel der Verbraucherzentrale ist eine gute Zusammenfassung und Anleitung zu dem Thema. Wenn ihr weitere Unterstützung dabei benötigt, könnt ihr ebenfalls bei der Verbraucherzentrale für kleines Geld Beratung dazu bekommen.


    A propos kleines Geld: In der Vergangenheit haben einige Banken die schwierige Situation der Basiskontokundschaft ausgenutzt und kräftig an der Gebührenschraube gedreht. Damit sollte jetzt Schluss sein, denn der BGH hat gerade entschieden, dass ein Basiskonto nicht wesentlich mehr kosten darf als ein Normalkonto mit vergleichbaren Leistungen.


    Wie viel genau ist das? Das haben sie nicht gesagt. Aber 8,99 € monatlich bei der Deutschen Bank waren auf jeden Fall zu viel. https://www.verbraucherzentral…hren-zurueckfordern-51203

  • Hallo an alle,


    wow vielen Dank für die ganzen Meinungen.

    Das mit dem Basiskonto ist ein richtig guter Tipp. Werden es über diesen Weg nochmal probieren und würde mich dann stark wundern, wenn es wieder abgelehnt werden würde.


    Buch führen über alle Überweisungen tu ich schon bereits. Und wie gesagt, das Bargeld vom Chef ist sauber, da Lohnzettel mit allen Abgaben ja vorhanden ist. Sie ist in dem Laden auch die einzige die bar ausgezahlt wird.


    In Summe haben wir 5 mal diese 5.000 überwiesen. Und weil mir das auch komisch vorkommt, habe ich ja die Frage gestellt, da so ein Fall bisher kaum im Internet zu finden ist. Mal schauen, ob das noch bei einem Bankmenschen aufpoppt. Belegbar ist ja alles.


    Danke und Grüße

    Chris