Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben im Rahmen von unserem Hausbau u.a. einen kleinen Teil als variables Darlehen abgeschlossen, bei dem sich der Sollzinssatz durch einen Referenzzinsatz + festem Zinsaufschlag definiert. Der Referenzzinsatz ist der 3-Monats-Euribor. So weit so gewöhnlich (nach meinem Verständnis).
Jetzt ist es aber so das der Euribor seit langem im negativen Bereich liegt (Abschluss des Vertrags war ca. 1,5 Jahre vor Durchbruch der 0-Linie). Ich habe jetzt durch Zufall und leider sehr viel zu spät festgestellt (mea culpa), dass die Bank, seit dem der Referenzzins negativ ist, keine Sollzinssatzanpassung mehr nach unten durchgeführt hat.
Auf den Hinweis an die Bank, dass sie das bitte korrigieren soll kam die Rückmeldung mit folgender Argumentation:
- nach BGB §§ 133 & 157 muss ein Vertrag nicht wörtlich sondern sinngemäß ausgelegt werden - ok, korrekt soweit
- die Bank konnte die negative Zinsentwicklung nicht vorhersehen allerdings ist (nach ihrer "sinngemäßen Auslegung") bei einem Darlehensvertrag eindeutig davon auszugehen, dass der Darlehensnehmer Zinsen zahlen muss. Sie betrachten daher einen negativen Referenzzins wie 0 (also ein "Floor"), somit bleibt der Sollzins deutlich im Plus.
Ich kann die Argumentation ja ansatzweise nachvollziehen. Wobei selbst ein negativer Zins uns gegenüber für die Bank weit besser sein dürfte als ein noch viel negativerer Zins gegenüber anderen Banken oder die Bundesbank/EZB. Und wir sind noch weit davon entfernt, dass unser Sollzinssatz negativ wird. Allerdings finde ich die Auslegung nach BGB133/157 schon SEEEHR einseitig zu Gunsten der Bank.
Mich beschäftigen gerade folgende Fragen:
1. Soll ich das einfach so akzeptieren? ich glaube nicht!
2. Gibt es dazu schon Urteile oder eine gefestigte Meinung in der Rechtssprechung? Das Ganze lässt sich erstaunlich schwer googlen aber ich geh nicht davon aus, das wir die einzigen Betroffenen sind...
3. Als nächstes folgt eine Beschwerde bei der Bank direkt - vermutlich besser schriftlich
4. Wenn das nicht reicht - Beschwerde über Ombudsmann
5. Wenn das nicht reicht - Beschwerde über Bafin
6. Wenn das nicht reicht - Rechtsanwalt/Gericht. Fände ich nicht schön, könnte aber nach meiner laienhaften Ersteinschätzung angebracht sein.
Ab 3. muss ich parallel auch darüber nachdenken ob ich nicht mit dem Kredit die Bank wechsle - heißt aber etwas Aufwand und ich weiß nicht ob ich für den kleinen Anteil der Finanzierung brauchbare Konditionen bekomme und ich hätte eigentlich gerne eine rückwirkende Korrektur, weil ich es so einfach falsch finde. Auch weil es sich die Bank arg einfach gemacht hat, über so eine "Vertragsänderung" hätte man auch mal einen Brief zur Info schreiben können...
Mir ist klar, das hier keiner eine Rechtsberatung geben kann. Aber hat jemand Erfahrung mit vergleichbarem? Oder einen Link Tip? Irgendwas was ich noch berücksichtigen soll? Sonstirgendwas Hilfreiches? Hab ich bei den geplanten Schritten was ausgelassen?
Danke fürs Lesen
RealTobi