Steuerklasse & Elterngeld

  • Guten Morgen zusammen,

    erstmal ein riesen Lob an die Seite - mittlerweile meine erste Anlaufstelle rund um das Thema Finanzen - weiter so!


    Ich brauche euren Rat - folgende Situation.


    Mutter fängt nächstes Jahr wieder an zu arbeiten - Brutto 1700€ / Monat.

    Mutter ist verheiratet - beide Steuerklasse 4 - d.h. damit hätte sie 1250€ netto.


    Für eine evtl. zweite Elternzeit soll das Elterngeld maximiert werden - bei Steuerklasse 3 wären das ein netto von 1400€ / Monat. Im Elterngeld ausgedrückt ca. 130€ / Monat mehr als bei Steuerklasse 4.


    Steuerklasse 3 geht nur in Kombination mit Steuerklasse 5 beim Ehemann. Der erhält dadurch weniger netto, was er aber am Jahresende wieder bei der Steuererklärung zurückbekommt?


    Hab ich das alles richtig eingeordnet?

    Danke euch.


    Grüße Neal

  • Hallo Neal,


    geht es um eine zweite Elternzeit für ein noch zu gebärendes Kind oder um eine zweite Elternzeit mit dem bereits geborenen Kind?


    Für ein noch zu gebärendes Kind hast du alles richtig verstanden. Bei einem bereits geborenen Kind werden die Einkünfte bis zu Geburt herangezogen, da kann man dann bei einer zweiten Elternzeit nicht mehr optimieren.

  • Hallo Neal,


    geht es um eine zweite Elternzeit für ein noch zu gebärendes Kind oder um eine zweite Elternzeit mit dem bereits geborenen Kind?


    Für ein noch zu gebärendes Kind hast du alles richtig verstanden. Bei einem bereits geborenen Kind werden die Einkünfte bis zu Geburt herangezogen, da kann man dann bei einer zweiten Elternzeit nicht mehr optimieren.

    Hi Chris, es geht um ein weiteres Kind - Danke dir für die Rückmeldung. Neal

  • Zwei weitere Ergänzungen dazu:

    1. Die Steuerklassenänderung muss rechtzeitig passieren, d.h. im Berechnungsjahr müssen mehr als die Hälfte der Monate die neue Steuerklasse haben (>=7 Monate), das heißt grob gesagt spätestens mit Beginn der Schwangerschaft muss das schleunigst passieren.

    Und ich weiß gerade nicht wie es ist wenn da ein paar Monate aus irgendwelchen Gründen nicht als Berechnungsgrundlage verwendet werden sondern frühere Monate (z.B. weil in dem Jahr direkt vor der Geburt noch Elternzeitmonate von Kind 1 drin sind, gilt aber nur bis zu den ersten 12 oder 14 Lebensmonaten)

    --> langer Rede kurzer Sinn: wenn man das nicht ganz exakt ausrechnen möchte, lieber etwas früher anpassen.

    2. Man muss natürlich gegenrechnen dass der Partner mit Steuerklasse 5 dadurch vielleicht weniger Elterngeld bekommt, ebenso würde eventuelles Arbeitslosengeld oder Krankengeld vielleicht geringer. Ich habe vielleicht eingefügt, weil das z.B. oberhalb von bestimmten Bemessungsgrenzen egal wird...


    VG RealTobi