gerinfügige Beschäftigung

  • Hallo zusammen,


    Meine Frau ist der Hauptverdiener und ich arbeite freiberuflich als Nachhilfelehrer an einer Nachhilfeschule. Meine Einnahmen sind immer unter der 450,-- €-Grenze geblieben, so daß ich in der Krankenversicherung meiner Frau familienversichert bin.

    Jährlich ist der Fragebogen zu meinen Einkommensverhältnissen auszufüllen. Diese Jahr taucht die folgende Frage auf:

    "Mit welchem Ziel führen Sie Ihre selbständige Tätigkeit aus ?" Mögliche Antworten sind: Haupterwerb / Nebenerwerb /Hobby.

    Haupterwerb scheidet natürlich aus, aber ich frage mich, was ich angeben muß, ohne daß die Krankenversicherung mir einen Strick daraus dreht.


    Gruß


    Helmut

  • Hallo Helmut,


    scheidet Haupterwerb wirklich aus? Hobby wäre es, wenn Du es nicht aus der Motivation machen würdest, Geld zu verdienen. Und für einen Nebenerwerb bräuchtest Du einen Haupterwerb. Also bleibt...


    Was ich mich frage ist, warum die so eine Frage stellen.


    Viele Grüße, Guido

  • Freiberuflich und 450 Euro?

    OK - ich würde nicht telefonieren, weil da hat man je keine verbindliche Auskunft!

    Ansonsten ist der Gewinn nicht das, was den Ausschlag gibt!

    Das sollte die GKV beurteilen - in Text- oder Schriftform nachdem man das geschildert hat!