Kostenvoranschlag bei Schadensersatz an Haftpflichtversicherer schicken?

  • Hallo liebe Community,


    mir wurde vor 10 Jahre aus Versehen beim Sport von jemandem ein Teil meines Schneidezahns ausgeschlagen. Der Versicherer, die Allianz, hat den Schaden auch anerkannt und schon mehrfach anstandslos Kosten von Reperaturmaßnahmen durch meinen Zahnarzt erstattet. Nachdem das angeklebte Ersatzzahnstück sich immer wieder löst (allein schon 2x dieses Jahr) empfiehlt mein Zahnarzt mir eine Befestigung per Stift, das hält wohl zuverlässiger.

    Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich den Kostenvoranschlag genehmigen lassen soll oder nicht. Tendenziell lehnen Versicherer ja gerne ab. Bei einer normalen Behandlung über meine Krankenkasse würde ich den Kostenvoranschlag vorlegen, hier eher nicht.

    Hat jemand da vielleicht Erfahrung und kann mir einen Tipp geben, was taktisch der beste Weg ist? Danke!

  • Hallo kriksen,


    Sie „müssen“ sich den Kostenvoranschlag vorher nicht genehmigen lassen.


    Die Schadenersatzpflicht des Verursachers dem Grunde nach und in Folge dessen Haftpflichtversicherers steht nach Ihrer Schilderung ja fest. Ich unterstelle nach Ihrer Beschreibung auch, dass Sie keine abschließende Vereinbarung zu dem Schadenfall unterschrieben haben. Der Streit kann sich damit nur um die Höhe des Schadenersatzes drehen. Da wird zu fragen sein, ist die konkrete Behandlung medizinisch notwendig und falls ja, ist die Rechnungshöhe angemessen? Grundsätzlich haben Sie eine Schadenminderungspflicht.


    Der formal richtige Weg wäre, Sie lassen die medizinisch notwendige Behandlung ausführen, bezahlen sie und schicken die Rechnung an den Verursacher. Der schickt sie an seinen Haftpflichtversicherer und der bezahlt Ihnen die Rechnung oder mosert über die Höhe rum. Können Sie sich nicht einigen, müssen Sie klagen.


    Das Verfahren kann man natürlich abkürzen und den Versicherer vorher den Kostenvoranschlag vorlegen. Wenn der Schadensachbearbeiter gerade gut drauf ist, nickt er es ab. Er kann genauso die Vorgabe haben, diesen Monat müssen alle Ansprüche um 20% reduziert werden. Was machen Sie dann, den dritten Klebeversuch? Da ist keine Prognose möglich. Erfahrungen anderer Geschädigter aus der Vergangenheit sind auch nur bedingt aussagefähig. Falls Sie schon einen Draht zu „Ihrem“ Schadensachbearbeiter haben, können Sie ja einmal telefonisch vorfühlen.


    Gruß Pumphut

  • Danke für die ausführliche Antwort Pumphut, die es gut darstellt, was mir dazu auch durch den Kopf ging. Bisher habe ich die Reparaturen durch Ankleben immer direkt an die Allianz geschickt und es wurde ohne Nachfrage bezahlt.

    Hängt sicherlich auch von der Betragshöhe ab, die ich noch nicht kenne.