§151 SGB - Bemessungsentgelt

  • (4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.


    Gibt es da so eine Art Mindestbezugsdauer ?

    Wenn ich ab Januar 2021 für 2 Monate ALG1 beziehe, und dann z.B. ab Januar 2022 wieder ALG1 beantragen müsste, steht mir dieses dann wieder in gleicher Höhe zu ? Oder "muss" man dafür länger als 2 Monate ALG1 bezogen haben ?

    Ich bekomme, nachdem ich meinen Arbeitsplatz nach 26 Jahren verloren habe, leider nur noch befristete Verträge....


    Danke für eure Hilfe