Ehegattensplitting oder Einzelveranlagung bei Elterngeldbezug

  • Hallo zusammen,


    dem Artikel zur Einzelveranlagung für Ehepaare entnehme ich, dass es im Falle des Elterngeldbezugs aufgrund des Progressionsvorbehalts bei einer gemeinsamen Veranlagung zu einer erhöhten Steuerbelastung kommen kann.


    Wenn ich dieses Jahr im November heirate und dann rückwirkend von der bisherigen Steuerklasse I in die Steuerklasse III wechsle und so eine gemeinsame Steuererklärung abgebe, sollte ich dann nicht eine höhere Steuerrückzahlung erhalten, als bei Einzelveranlagung - trotz meiner Partnerin, die dann mit ihrem auf zwei Jahre aufgeteiltem Elterngeld in die Steuerklasse 5 kommen würde. Oder hat es für die rückwirkende Berechnung auf das Jahr gesehen keine Auswirkungen?


    Vielen Dank für Eure Anmerkungen.


    Beste Grüße

    Christoph

  • Wie willst du "rückwirkend" die Steuerklasse wechseln? Das geht frühestens zum nächsten Monat.