Anspruch auf Erbschaft?

  • Guten Tag zusammen,


    meine Mutter hat anteilig einen Geldbetrag geerbt. Sie lebt -aufgrund ihrer Demenz- in einer Senioren-WG und hat eine gesetzliche Betreuerin. Mein Vater wohnt in der Nähe.

    Hat mein Vater, der von einem Berliner Sozialamt verpflichtet wurde Unterhalt zu zahlen, Anspruch auf einen Teil des Erbes oder kassiert das Sozialamt zu recht das Erbe meiner Mutter?
    Beide Elternteile sind schwerbehindert und haben entsprechende Pflegestufen.


    Für Hinweise wäre ich im Namen meines Vaters dankbar.

  • Hallo Thomas, das ist aus meiner Sicht schon so in Ordnung. Zunächst einmal sind ja Deine Eltern jeder für sich und gegenseitig in der Pflicht für die Ausgaben, auch das Vermögen wird dabei herangezogen. Dann kommen (aufgrund hoher Einkommensgrenzen eher selten) die Kinder dran und alles was denn noch fehlt zahlt das Amt.


    Wenn Deine Mutter erbt, erhöht sich ihr Vermögen und das wird nun erneut zuerst aufgebraucht bevor das Amt wieder zahlt. 5.000 Euro Vermögen darf sie allerdings selbst immer behalten. Wenn nicht beide Elternteile erben sondern nur Deine Mutter genannt ist, geht Dein Vater dabei leer aus.


    Ich weiß nicht wie es genau abläuft. Ob das Amt sich die komplette Erbschaft sofort holt und damit frühere Auslagen wieder zurückholt? Oder nur nach vorne sieht, die Erbschaft blelässt und nur solange die Zahlungen einstellt bis das Geld aufgebraucht ist. Das wäre für den Fall interessant, dass Deine Mutter stirbt bevor die Erbschaft aufgebraucht ist, weil dann Dein Vater noch zum Zuge kommen könnte.