Muss die Bank den Darlehensvertrag und die Widerrufsklausel mit Original-Unterschrift vorlegen?

  • Hallo, muss die Bank den Darlehensvertrag für eine Immobilienfinanzierung im Original aufbewahren und im Streitfall ggf. vorlegen können? Oder reicht z.B. für den Nachweis der Gültigkeit der Widerrufsklausel eine Kopie des Darlehensvertrags aus? Vielen Dank für Eure Meinungen.