Liebes Forum,
ich habe meinen Bescheid für das Jahr 2013 erhalten und habe dazu eine kleine Frage. Evtl. haben wir hier ja jemanden, der ein ähnliches Problem hat und mich daher zu folgendem Passus erhellen kann:
"Ihre erklärten Verluste aus der Grundstücksgemeinschaft / Erbengemeinschaft / Mitunternehmerschaft können erst nach entsprechender Mitteilung des für die Feststellung zuständigen Finanzamts berücksichtigt werden. Es bedarf insoweit keines Einspruchs; der Steuerbescheid wird dann vom Amts wegen nach § 175 AO geändert."
Kurzer, grundsätzlicher Hinweis zu meiner Erklärung. Die Erklärung wurde vom FA München bearbeitet, wohingegen die Feststellungserklärung mit meiner Freundin vom FA in Schleswig-Holstein bearbeitet wurde. Ich hatte genau den gleichen Passus in meinem letzten Bescheid aber irgendwelche Schreiben oder Rückerstattungen habe ich nicht mehr bekommen. Wenn ich die jetzige Rückerstattung lt. Steuerbescheid mit dem von mir berechneten und erwarteten Betrag vergleiche, dann fällt auf, dass die Differenz genau mit dem Betrag aus der Feststellungserklärung übereinstimmt.
Über jegliche Hilfe und Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Schönen Abend noch