Einkommenssteuer Bescheid

  • Liebes Forum,


    ich habe meinen Bescheid für das Jahr 2013 erhalten und habe dazu eine kleine Frage. Evtl. haben wir hier ja jemanden, der ein ähnliches Problem hat und mich daher zu folgendem Passus erhellen kann:


    "Ihre erklärten Verluste aus der Grundstücksgemeinschaft / Erbengemeinschaft / Mitunternehmerschaft können erst nach entsprechender Mitteilung des für die Feststellung zuständigen Finanzamts berücksichtigt werden. Es bedarf insoweit keines Einspruchs; der Steuerbescheid wird dann vom Amts wegen nach § 175 AO geändert."


    Kurzer, grundsätzlicher Hinweis zu meiner Erklärung. Die Erklärung wurde vom FA München bearbeitet, wohingegen die Feststellungserklärung mit meiner Freundin vom FA in Schleswig-Holstein bearbeitet wurde. Ich hatte genau den gleichen Passus in meinem letzten Bescheid aber irgendwelche Schreiben oder Rückerstattungen habe ich nicht mehr bekommen. Wenn ich die jetzige Rückerstattung lt. Steuerbescheid mit dem von mir berechneten und erwarteten Betrag vergleiche, dann fällt auf, dass die Differenz genau mit dem Betrag aus der Feststellungserklärung übereinstimmt.


    Über jegliche Hilfe und Hinweise wäre ich sehr dankbar.


    Schönen Abend noch

  • Hallo Christian,


    das scheint mir ein bisschen komplizierter zu sein. Haben Sie mal bei Ihrem Finanzamt angerufen? Lassen Sie sich doch von einem der Mitarbeiter diesen Passuns erklären. Die Finanzämter müssen auch merken, dass ihre Schreiben von normalen Menschen nicht imemr verstanden werden...
    Viele Grüße
    Andrea


  • ....Ich hatte genau den gleichen Passus in meinem letzten Bescheid aber irgendwelche Schreiben oder Rückerstattungen habe ich nicht mehr bekommen.



    Gibt es für die Feststellungserklärung überhaupt schon einen Feststellungsbescheid? Möglicherweise ist sie ja (noch) nicht bearbeitet worden? Wenn es einen Feststellungsbescheid gibt und der anteilige Verlust daraus tatsächlich nicht in der Steuererklärung berücksichtigt wurde, dann würde ich das direkt mit dem Finanzamt klären, warum die Steuererklärung noch nicht geändert wurde.


    Eine andere Möglichkeit: das zu versteuernde Einkommen war schon so niedrig, dass sich dieser Verlust nicht mehr ausgewirkt hat und es deshalb zu keiner weiteren Erstattung kam.


    Genau beurteilen kann man das nicht ohne den Bescheid gesehen zu haben. Ein Anruf beim Sachbearbeiter bringt Klarheit.

  • Nachtrag:


    Der Passus ist so zu verstehen, dass das FA in Schleswig-Holstein zuerst die Feststellungserklärung bearbeitet und
    anschließend die anteiligen Verluste den Finanzämtern der Beteiligten (von Ihnen und Ihrer Freundin) meldet. Wenn Ihr Finanzamt, das Ihre Einkommensteuererklärung bearbeitet, die Mitteilung über den Verlust erhält, sollte dieser dann von Ihrem FA in der Steuererklärung nachträglich berücksichtigt werden.