Rückabwicklung Darlehnsvertrag wegen Widerrufs

  • Wie sind die gegenseitigen Zahlungsansprüche zw. Darlehnsgeber/-nehmer im wirksamen Widerrufsfall
    eigentlich konkret zu ermitteln nach aktueller Rechtslage?
    Nach meiner Information müßte es so aussehen:

    1. Zins-/Tilgungszahlungen auf Nettokredit, Bearbeitungsgebühren u. evtl.
    Restschuldversicherung hat der Darlehnsgeber voll zu erstatten zzgl. 5,0 % p.a. üb. Basiszins


    2. Der Darlehnsnehmer hat eine Restschuld voll zurückzahlen zzgl. eines marktüblichen Zinses
    als Nutzungsausgleichs (Wertersatz) für den Nettokredit sowie zzgl. zeitanteiliger
    Versicherungsprämie (Restschuldversicherung) und zzgl. 5,0 % p.a. auf Basiszins ab Widerruf.
    Hiervon sind jedoch die Nutzungsvorteile des Darlehnsgebers abzuziehen!

    Unklar: Wie sind die einzelnen Bausteine eigentlich konkret zu ermitteln?
    Welcher „marktübliche Zins“ und aus welchem Zeitraum ist anzusetzen?
    Wie wird die vom Darlehnsnehmer geschuldete anteilige Versicherungsprämie ermittelt?

    Hat die Redaktion dazu maßgebliche aktuelle Urteile und/oder Erfahrungen?

  • Widerruf Kredit mit Restschuldversicherung

    Habe 3. Kredit Verträge Widerrufen die bereits abgelöst wurden.


    Wegen verbundenes Geschäft, Kredit plus Restschulversicherung.


    Diese Kredite sind erst durch die RSV zustande gekommen.


    Bekomme ich auch die geleitsten Zinsen, bei Rückabwicklung zurück?


    Die Vorfälligkeitsgebühren bekomme ich ja zurück.


    Sollte der Darlehensvertrag mit einem anderen Vertrag ein sog.
    verbundenes Geschäft bilden, sind beide Verträge rückabzuwickeln.


    Der Verbraucher kann dann seine Ratenzahlungen und Gebühren mit
    Verzinsung zurückverlangen, ohne im Gegenzug das Darlehen samt Zinsen
    zurückzahlen zu müssen.

  • Hallo,
    2011 hat hier das BGH Klarheit geschaffen. Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass sich bei dem Darlehensvertrag und der RSV um ein verbundenes Geschäft im Sinne § 358 Abs. 3 BGH handelt.
    Das Problem, man kann das wohl selbst nicht durchsetzen sondern man muss einen RA nehmen.
    Und dann ob der Anwalt fähig genug ist???
    Mich würde interessieren, ob der Anwalt dieses auch per Mahnschreiben anfordern kann???
    Danke für Antworten!

  • zu tubikimi: Antwort liegt völlig neben der Sache.
    Es geht hier um Fragen zur konkreten finanziellen Auseinandersetzung mit der Bank bei einer
    Rückabwicklung des Kreditvertrages aufgrund eines vorher rechtswirksam durchgesetzten Widerrufs.
    Schade, daß man von der Redaktion oder Lesern dazu offenbar keine hilfreichen Hinweise hat.

  • Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!