Wie sind die gegenseitigen Zahlungsansprüche zw. Darlehnsgeber/-nehmer im wirksamen Widerrufsfall
eigentlich konkret zu ermitteln nach aktueller Rechtslage?
Nach meiner Information müßte es so aussehen:
1. Zins-/Tilgungszahlungen auf Nettokredit, Bearbeitungsgebühren u. evtl.
Restschuldversicherung hat der Darlehnsgeber voll zu erstatten zzgl. 5,0 % p.a. üb. Basiszins
2. Der Darlehnsnehmer hat eine Restschuld voll zurückzahlen zzgl. eines marktüblichen Zinses
als Nutzungsausgleichs (Wertersatz) für den Nettokredit sowie zzgl. zeitanteiliger
Versicherungsprämie (Restschuldversicherung) und zzgl. 5,0 % p.a. auf Basiszins ab Widerruf.
Hiervon sind jedoch die Nutzungsvorteile des Darlehnsgebers abzuziehen!
Unklar: Wie sind die einzelnen Bausteine eigentlich konkret zu ermitteln?
Welcher „marktübliche Zins“ und aus welchem Zeitraum ist anzusetzen?
Wie wird die vom Darlehnsnehmer geschuldete anteilige Versicherungsprämie ermittelt?
Hat die Redaktion dazu maßgebliche aktuelle Urteile und/oder Erfahrungen?